Zehntablösungen zwischen a) der katholischen Pfarrstelle Seedorf und der Gemeinde Seedorf als Vertreterin der früheren Pflichtigen daselbst (Kleiner-, Heu-, Öhmd- und Obst-Zehnten) 1850-1852 b) der Schulgemeinde (bzw. dem Stiftungsrat) Seedorf als Vertreterin der katholischen Mesnerstelle daselbst und der Gemeinde Seedorf als Vertreterin der früheren Pflichtigen daselbst (Großer und Kleiner Mesnerei-Stifts-Zehnten) 1850-1852 c) dem Kameralamt Oberndorf (bzw. der Staatsfinanzverwaltung) und der Gemeinde Seedorf als Vertreterin der früheren Pflichtigen daselbst; Abfindung der Kirchen- und Pfarrhausbaulasten gegenüber der Pfarrstelle und dem Stiftungsrat zu Seedorf 1849-1857, mit Nachtrag aus den Jahren 1875 und 1887