(1) G 2529 (2)~Kläger: Dr. Engelbert Grothe namens seiner Frau Margaretha Cruel, die Vollmacht stellen beide zusammen aus, (3)~Beklagter: Graf Simon zur Lippe und Bürgermeister, (Schöffen) und Rat zu Herford; als Interessenten die Brüder Dr. Johann, Christian und Berend Cruel (Kruel) (4)~Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Jakob Kremer 1592 Prokuratoren (Bekl.): für Graf Simon: Dr. Johann Gödelman [1578] 1592 ( für Herford: Dr. Johann Gödelman 1592 ( für die Brüder Cruel: Dr. Georg Melchior Kirwang [1592] 1592 ( Engelhard (1593) (5)~Prozessart: Executorialis Streitgegenstand: Streit um den Nachlaß der Schwiegereltern des Klägers, Bürgermeister Hermann Cruel und Elisabeth Fürstenau, mit deren Brüdern; s. dazu L 82 Nr. 251 (G 2528). Die Klage ist auf Ausführung eines Urteils gerichtet, mit dem Bürgermeister und Rat der Stadt Lemgo den Kläger im anteiligen Besitz des Nachlasses bestätigt und entsprechende Ausführungsbescheide (Requisitoriales) an alle Gerichte, unter deren Zuständigkeit Teile des Nachlasses lägen, erlassen hatte. Strittig ist am RKG, ob das Lemgoer Urteil nach (möglicherweise vom allgemeinen Recht abweichenden) städtischen Statuten oder nach allgemeinem Recht gesprochen worden sei und damit nur für Lemgo galt oder bindend für den gesamten, wo auch immer gelegenen Nachlaß war. Strittig war ferner, ob eine Appellation der Brüder Cruel gegen ein Lemgoer petitorisches Urteil suspensive Wirkung auch für das früher ergangene possessorische Urteil, dessen Ausführung Grothe einklagte, hatte oder nicht. (6)~Instanzen: RKG 1592 - 1608 (1582 - 1594) (7)~Beweismittel: Verfügung der Eheleute Bürgermeister Hermann Cruel und Elisabeth Fürstenau, 1582 (Q 29, 37, 56). Notarielles Instrument über die Besitzergreifung am elterlichen Nachlaß zugunsten des inhaftierten Dr. Johann Cruel, 1591 (Q 31, 33). Resolutio (= rechtliche Entscheidung) der Juristenfakultät der Universität Helmstedt über die Bindung der Appellation für das possessorische Urteil, 1592 (Q 34). (8)~Beschreibung: 13 cm, 590 Bl., lose; Q 1 - 58, es fehlen Q 5, 18, 43, 50, Q 49 doppelt vergeben, 3 Beil.