Bischof Wilhelm von Straßburg anerkennt die Tatsache, dass das Kloster Allerheiligen zu der ihm von dem übrigen Klerus seiner Diözese bewilligten freiwilligen Beisteuer, bestehend in einer Abgabe von 2 Schillingen Pfennige auf die Mark ihrer Einkünfte, insgesamt 28 Gulden als Steuerleistung entrichtete. Die Steuer beeinträchtige jedoch in keiner Weise die Privilegien und Exemptionen des Klosters Allerheiligen.