Steuerpflicht von außerhalb "der Stadtmark" Friesoythe belegenen, indes zur Stadt gehörigen Bürgerländereien etc., insbesondere die bei der münsterschen Regierungskanzlei geführte Klage des Bürgermeisters der Stadt Friesoythe gegen Meier zu Eggershausen, Hegemann zu Altenoythe und Konsorten wegen verweigerter Abgabenzahlung

Vollständigen Titel anzeigen
Niedersächsisches Landesarchiv
Objekt beim Datenpartner
Loading...