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"Kaiserliche Commissiones et Citationes generales wegen Convocierung der Judenschaft zu Untersuchung deren Verbrechen und Erlegung kaiserlicher Kronsteuer und jährlichen Opferpfennigs." (geheftet, Qu. 1-22, (1575-1624). NB: Die Schriftstücke sind nicht in zeitlich richtiger Folge geheftet, zeitlich hintereinander gehören Qu. 1-5, 11-12, 6, 10, 9, 13-20, 22, 7-8, 21
"Kaiserliche Commissiones et Citationes generales wegen Convocierung der Judenschaft zu Untersuchung deren Verbrechen und Erlegung kaiserlicher Kronsteuer und jährlichen Opferpfennigs." (geheftet, Qu. 1-22, (1575-1624). NB: Die Schriftstücke sind nicht in zeitlich richtiger Folge geheftet, zeitlich hintereinander gehören Qu. 1-5, 11-12, 6, 10, 9, 13-20, 22, 7-8, 21
"Kaiserliche Commissiones et Citationes generales wegen Convocierung der Judenschaft zu Untersuchung deren Verbrechen und Erlegung kaiserlicher Kronsteuer und jährlichen Opferpfennigs." (geheftet, Qu. 1-22, (1575-1624). NB: Die Schriftstücke sind nicht in zeitlich richtiger Folge geheftet, zeitlich hintereinander gehören Qu. 1-5, 11-12, 6, 10, 9, 13-20, 22, 7-8, 21
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 287 Bü 6
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 287 Deutscher Orden, Regierung Mergentheim: Judenschaft im Meistertum
Deutscher Orden, Regierung Mergentheim: Judenschaft im Meistertum >> 1500 - 1649
1575-1624
Inhalt: 1) Schreiben Kaiser Maximilians II. an den Bischof von Würzburg betreffend die von diesem der Judenschaft im Land zu Franken neu auferlegten Beschwerungen, d.d. Prag 20. Juni 1575, Abschr. 2) Schreiben Kaiser Maximilians II. an die Ritterschaft im Hochstift Würzburg betreffend die von Bischof Julius von Würzburg den ritterschaftlichen Juden neu auferlegten Beschwerungen, d.d. Prag 21. Juni 1575, Abschr. 3) Kaiser Rudolf II. befiehlt dem Deutschmeister Heinrich als kaiserlichem Kommissar des Stifts Fulda, von den Juden des Stifts den goldenen Opferpfennig, dessen Einbringung eine Zeit lang unterblieben, wiederum einzuziehen, d.d. Wien 16. Juli 1583, br. Pap. Ausf. 4) Kaiser Rudolf II. befiehlt den Juden im Stift Fulda, den goldenen Opferpfennig an den kaiserlichen Kommissar, Deutschmeister Heinrich, zu entrichten, d.d. Wien 16. Juli 1583, br. Pap. Ausf. mit Pap.S. 5) Kaiser Rudolf II. ersucht alle Reichsstände um Unterstützung der Kommission (Erzbischof Johann Schweickhard von Mainz und Erzbischof Ernst zu Köln), die er zur Untersuchung der von der Frankfurter allgemeinen Judenversammlung von 1603 beschlossenen Constitutiones und Conspirationes eingesetzt hat, d.d. Prag 16. Februar 1606, Abschr. 6) Erzbischof Johann Schweickhard zu Mainz und Erzbischof Ernst zu Köln ersuchen alle Reichsstände, sie bei ihrer Kommission zu unterstützen und ihre Juden auf Citation unweigerlich zu stellen (Das Patent Nr. 5 ist inseriert), d.d. 31. Dezember 1606, Abschr. (weitere Abschr. Qu. 9). 7) Kanzler und Räte zu Mergentheim berichten an Statthalter Karl Freiherr zu Wolkenstein, dass sie den von dem kaiserlichen Kommissar Walmenrodt nach Boxberg geforderten Deutschordensjuden aus Mergentheim, Ellingen, Alesheim, Igersheim, Markelsheim, Balbach u.a. daselbst zu erscheinen verboten haben und erbitten weitere Weitung, d.d. Mergentheim 16. Juli 1624, Konz. 8) Statthalter Karl Freiherr zu Wolkenstein weist im Einverständnis mit dem Landkommentur der Ballei Franken die Mergentheimer Regierung an, den Lizentiaten Reinhard Walmenrodt bei seiner kaiserlichen Kommission wegen der Juden nicht zu hindern, d.d. Karlsbad 20. August 1624, Or. Ausf. 9) = Qu. 6. 10) Erzbischof Johann Schweickhard zu Mainz und Erzbischof Ernst zu Köln übersenden dem Freiherrn von Wolkenstein das Patent Nr. 9, d.d. 31. Dezember 1606, Or. Ausf. mit 2 Pap. Siegeln. 11) Dieselben laden Rabbiner, Vorsteher und Ausschuss der Judenschaft von Gundelsheim vor die subdelegierten Kommissarien nach Mainz auf den 12. März 1607, d.d. 10. November 1606, Abschr. 12) Dieselben laden die Juden von Aub dorthin auf den gleichen Termin, d.d. 10. November 1606, Abschr. 13) Auszug aus dem Mergentheimer Hofratsprotokoll d.d. 27. Februar 1607 betreffend die Zitierung der Juden im Meistertum vor die Mainzer Kommission. 14) Karl Freiherr zu Wolkenstein, Kommentur zu Horneck, bittet die Mergentheimer Regierung um Verhaltungsmassregeln wegen der Vorladung der Gundelsheimer Juden vor die Mainzer Kommission, d.d. 15. März 1607, Or. Ausf. 15) Die Mergentheimer Regierung antwortet dem Hornecker Kommentur von Wolkenstein, er solle die Mainzer Citatron der Gundelsheimer Juden auf einen späteren Zeitpunkt nicht hindern, d.d. Mergentheim 17. März 1607, Konz. 16) Lizentiat Reinhardt von Walmerodt übersendet der Mergentheimer Regierung Qu. 17, d.d. Heidelberg 1. Juni 1624, Or. Pap. Ausf. 17) Gedrucktes Ausschreiben Kaiser Ferdinands II. an die Juden des Reichs, dass sie auf Erfordern vor dem Kommissar Reinhard Walmerode erscheinen und den goldenen Opferpfennig entrichten sollen, d.d. Regensburg 26. Januar 1623. 18) Poenalmandat Kaiser Ferdinands II. an die Judenschaften, die dem Mandat vom 26. Januar 1623 noch nicht nachgekommen sind, den goldenen Opferpfennig an Reinhard Walmerode oder dessen Beauftragten unweigerlich zu bezahlen, d.d. Wien 24. Februar 1624, Nortariell beglaub. Abschr. 19) Reinhardt von Walmenroth lädt die Juden aller Herrschaften in Franken nach Boxberg, d.d. Heidelberg 11. Juni 1624, ausgefüllter Vordruck mit aufgedrucktem Siegel und Unterschrift des Ausstellers. 20) Die Mergentheimer Regierung eröffnet dem kaiserlichen Kommissar Walmenroth, dass sie den Deutschordensjuden das Erscheinen in Boxberg als den Ordensprivilegien präjudizierlich nicht gestatten könne, d.d. Mergentheim 4. Juli 1624, Konz. 21) Auszug aus dem Mergentheimer Hofratsprotokoll vom 4. Juli und 29. August 1624 betreffend die Citation der Ordensjuden durch Walmenrodt. 22) Hauskommentur Hans Joachim von Eyb und Dr. Johann Jakob Hardt zu Ellingen bitten die Mergentheimer Regierung um Verhaltungsmassregeln wegen der Vorladung der Ordensjuden zu Allesheim durch Reinhardt von Walmenroth nach Boxberg, d.d. Ellingen 3. Juli 1624, Or. Ausf.