Kurfürst Philipp von der Pfalz und Markgraf Albrecht von Brandenburg bekunden, dass sie für 10 Jahre eine Einung geschlossen haben. Es folgen ihre Bestimmungen, u. a. zum Verzicht der Fürsten auf gegenseitige Fehde, Feindschaft, Krieg und Aufruhr, wobei sie dergleichen auch nicht ihren Untergebenen (der er ungeverlich mechtig ist) gestatten wollen, zum Genuss von Schirm und Geleit durch die Untertanen auf den Straßen des anderen, zum Verbot des Aufenthalts offener Feinde, zu gegenseitiger Unterstützung bei merklichen Kriegen (mit macht und heres crafft) gegen ein Fürstentum und seine Freiheiten nach bestem Vermögen unter Hinzunahme von Ritterschaft und Land und Leuten, zum Verbot des Abschlusses separater Friedensverträge, zur schiedsgerichtlichen Einigung bei Forderungen untereinander, wobei ein zum Schild geborener Landsasse zum Obmann mit je zwei oder drei Zusätzen der Parteien zu nehmen ist, zu Klagen von Mannen und Dienern sowie Bürgern und Bauern, zur Verhandlung von Erb- und Eigensachen, Lehen sowie geistlichen Angelegenheiten, zur Aufnahme von weiteren Fürsten, Fürstenmäßigen oder Reichsstädten, zur Verpflichtung der Erben zur Beibehaltung des Bündnisses im Todesfall der Aussteller über den Zeitraum der 10 Jahre, namentlich von Kurfürst Philipps Erben, die "die Pfaltz am Rine und unser landt zu Beyern" erben und von Markgraf Albrechts Erben, die sein "landt zu Francken und das gebirge" erhalten. Beide Fürsten nehmen Papst und Kaiser von dem Vertrag aus, Kurfürst Philipp darüber hinaus: die Erzbischöfe und Bischöfe von Trier, Köln, Straßburg, Bamberg, Würzburg, Worms und Speyer, die Herzöge Georg von Bayern-Landshut und Otto II. von Pfalz-Mosbach, Landgraf Heinrich III. von Hessen, die Grafen Eberhard d. Ä. und d. J. von Württemberg, die Städte Speyer, Worms, Heilbronn und Wimpfen sowie alle gelobten Burgfrieden. Markgraf Albrecht nimmt alle diese ebenfalls aus, dazu seine Einungen und Bündnisse, weiter die Könige von Böhmen, Ungarn, Polen und Dänemark, den Erzbischof von Mainz, alle Herzöge von Sachsen, die Herzöge Siegmund und Albrecht von Bayern-München, Herzog Ludwig I. von Pfalz-Zweibrücken, die Herzöge Siegmund und Maximilian von Österreich, Herzog Wilhelm von Jülich und Berg, alle Fürsten von Baden, seine Einungen und Bruderschaften sowie die Stadt Rothenburg ob der Tauber. Tritt ein Aussteller in ein anderes Bündnis ein, hat er den anderen von den Verpflichtungen auszunehmen. Beide Aussteller kündigen ihre Siegel an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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