Kurfürst Philipp von der Pfalz bestätigt, dass sich die Eheleute Erhart von Rossau und Gertrud von Gülpen [genannt von Heddesheim] gegenseitig als Erben ihrer Güter einsetzen, so wie es 1482 vor dem Gericht zu Gau-Bickelheim (Gauwberkelnheym) vereinbart wurde. Die Güter Gertruds hatte sie von ihrem verstorbenen Vater Peter. Außerdem existiert eine Abmachung mit Erharts Kindern aus erster Ehe und den gegenwärtigen und zukünftigen Kindern aus der Ehe mit Gertrud.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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