Die mit denen Herrn von der Asseburg ratione jurisdictionis gehabte Differenzen betreffend
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Loculus IV, Paket B Nr.1-57
B 414 Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg
Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg >> 3. Die hohen und niederen Gerichtsbarkeiten
1605-1657
Enthaeltvermerke: enth.: 1) copia eines Lehenbriefs worin Bischof Dietrich zu Paderborn Herrn Ludewigen von der Asseburg als den ältesten in Mitbehufs seiner Brüder Hans Ernst und Vetter Christof Johan Aschen seligen Sohn, und Bußen und Ludolf August seligen Sohne, mit dem ganzen Dorf Beller, gelegen in dem Kirchspiel zu Erkeln, Leute und Gut, Gerichte und Zehnte mit aller Zubehörung binnen und buten dem Dorfe, im Holze, in Felde, in Wasser, in Weide, mit aller Schlagte, Nutz und allen Rechten, item die Breden Mühle vor Brakel gelegen, item mit zwei Höfen zu Hembsen (Hemmessen) gelegen, item mit dem Dorf Sepecke (Sebecke) mit dem Gerichte und zwei Bauhöfen daselbst und fünf Kottenstellen mit aller Schlachtenutz und Zubehörunge, item mit einem Gut zu Widdinghausen, so das vor Siebenhöfen gelegen ist, mit seiner Zubehörunge, item mit zwei Bauhöfen zu Osten Güter, die Lobbenbergische Hufe, item mit dem Wasser von der Landwehr von Ikenrode bis an die Marke to Reder an der Wieler, item mit einem Burglehen auf der obersten Burg zur Hinnenburg, item mit einem Hofe zu Keddinghausen (Kaddenhausen) und ferner aus Gnade mit einer Mahlmühle auf dem Wasser der Nethe vor Erkeln gelegen zu einem rechten Mannerblehen etc., geben und belehnet im Kloster Dalheim, 26.April 1605; 2) Originalrelation des Herrn Ludwig von der Asseburg wegen ergriffener zweier Delinquenten, deren ersterer Johan, n.(omen) n.(escio) von Willebadessen, so den Pastor zu Pömbsen bestohlen, in Riesel ergriffen, solchen, wie er eben mit seinen Amtsverwalteren auf Paderborn zu reisen im Werke begriffen, hätte er befohlen auf die Hinnenburg in Haft zu legen und bis zu seiner Wiederkunft verwahrlich zu halten, dieser aber wäre Zeit währender Abwesenheit mit der Hellen über die Mauer gesprungen und entkommen, welches, weilen in seiner und seines Amtsverwalters Abwesenheit geschehen, bittet zu entschuldigen. Fürs andere hätten seine Hintersassen zu Hembsen einen namens Zacharias Engellandt, Bürger aus Höxter, so vorigen Tages ein Pferd seinem Hintersassen zu Hembsen, Johan Wortekamp aus der Weide bei Erkeln entführt, den 8.Juni im Holze jenseits Hembsen ergriffen, welchen auf die Hinnenburg bringen lassen und gefänglich eingezogen, wovon sogleich notifiziert und folgenden Tages dem fürstlichen Fronen zum Dringenberg auf Erforderen überliefern lassen; es wolle zwarn nach der Hand verlauten, ob sollte der Täter in fürstlich Corveyischer Hoheit mit dem gestohlenen Pferde angetroffen sein, so seie ihm solches von seinen Hintersassen nicht entdecket etc., 15.Juni 1645; 3) als in anno 1645 am 8.Nov. im Gericht Hinnenburg die hessische Kontribution ad 60 Reichtaler in die Asseburgischen Dorfschaften repartiert und abgeteilet, so haben die beiden Dorfschaften Erkeln und Beller sich über die Ungleichheit gegen die anderen Dorfschaften Schmechten, Istrup und Konsorten bei hochfürstlicher Regierung beschwert, dem Amt Dringenberg auch darauf kommittiert, die Proportion des Anschlags zu erkundigen und zu einer Aequalität zu reduzieren, die strittige Gemeinheiten aber sich denen vorgeschlagenen Vergleichung nicht fügen wollen, so hat Herr Ludewig von der Asseburg seine von ihm gemachte Repartion eingeschickt und dabei es zu belassen die Herren commissarios ersucht; 4) von hochfürstlicher Regierung wird Bericht abgefordert wie weit die strittige Dorfschaften vergleichen, weilen aber die Sache schon zustande kommen, so ist der Bericht nicht nötig gewesen, 10.Dez.1645; 5) Bericht wegen eines von seiten deren Herren von der Asseburg im Brakelschen Gogericht, wo der Polljohann einen Exzeß begangen und deshalber bestraft worden, strittig gemacht werden wollendes Platzes, abgestattet vom Brakelschen Gografen Ludewig, 17.Mai 1653; 6) als vom Amt Dringenberg dem Richter zu Alhausen anbefohlen, der Alhausischen Schnat und Feldmark specificationem einzubringen und einen Mann außem Dorfe zu Vorstellung eines Pfänders zu stellen, als ersuchet Herr Ludewig von der Asseburg, ihn nicht zu praejudizieren und dieser Sachen einen Anstand zu geben, damit zuvorderst Ihro hochfürstliche Gnaden die althergebrachte Observanz remonstrieren möge, 3.Juli 1663; 7) nochmaliges Anschreiben Herrn Ludwigs von der Asseburg mit freundlichem Ersuchen, mit Vorstellung des Schützen seinen Dörfern und ihm eine 14 tägige Dilation zu geben, mit dem Erbieten, hernächst dasjenige, was anderen adeligen Dörfern auferlegt wird, gehorsamst eingehen zu wollen; 8) Berichtschreiben an das Amt Dringenberg, als Drewesen Kulman zu Alhausen anbefohlen, sich des Branntwein Brauens zu enthalten, dafern er nicht ein gewisses davon in das fürstliche Dringenbergische Register beim Herrn Rentmeister entrichten würde, der Herr Ludwig von der Asseburg laut beigeschickten Schreibens bei ihm Vogt Memering zu Driburg dagegen protestiert, 15. Dez.1663; 9) Handschreiben Herrn Ludwigs von der Asseburg an Rentmeister Wilhelm Heising worin er wegen eines in der Mühle auf der Breyden von Gertrud Buerman begangenen Diebstahls, weswegen sein Müller Jürgen Thielen nach dem Dringenberg zitiert, sich solchen Exzeß zu bestrafen expresse reserviert, da aber ein oder ander Scheltwort hierbei vorgelauffen wären, blieben solche dem Rentmeister zu bestrafen bevor und wollte sich darin gleichmäßig nicht einmischen, 16.Jan.1664;10) rescriptum principis Hermanni Werneri wodurch auf Anhalten des Paderbornischen Scharfrichters David Diepenbrock denen um Brakel herum gelegenen fürstlichen Dorfschaften anbefohlen wird, daß, wann sie eines Wrasenmeisters etwa nötig haben, solches nicht dem Asseburgischen, sondern dem von ihm Scharfrichter zu Brakel angesetzten Wrasenmeister kund zu machen, dem Asseburgischen Wrasenmeister daselbst aber in vorbemelten Dorfschaften sich der Wraserei weiter nicht zu unternehmen, 27.Juli 1685; 11) Schreiben Herrn Constantin von der Asseburg an Rentmeister Wilhelm Heising worin er begehrt, man möge dem Dringenbergischen Schützen die Obsicht der Schmechtischen Feldmark kommittieren und die Gemeinheit mit Stellung eines Feldschützen verschonen, 29.Aug.1687; 12) Bericht des Vogten Mering zu Driburg wegen von dem Asseburgischen Amtmann geschehenen Eingriffs in die hochfürstliche Hoheit zu Alhausen, worauf dermselben rescribiert, der Vogt solle davon an hochfürstliche Kammer berichten, 7.Juni 1692; 13) Hindenburgischer Amtmann Waldeyer an Rentmeister Wilhelm Heising erlassenes Schreiben worin er meldet, daß vor Herste und Istrup mit Zuziehung des fürstlichen Holzförsters die Schafe althergebrachter Observanz nach nummeriert und einige über die Zahl befunden worden, bittet Antwort, wie es mit solchen Schafen gehalten werden solle etc., 3.Juli 1691; 14) Herr Constantin von der Asseburg an Herrn Rentmeister Wilhelm Heising erlassenes Schreiben worin er wegen der zu Brakel am Gogericht bestraften Rieselschen Schäfer und Richter zu Erkeln, weilen die loca der vermeintlichen delictorum in seiner Binnerjurisdiktion gehörig, protestiert, 24.Okt.1692; 15) das von dem Rentmeister Wilhelm Heising hierauf eingeschickte Erklärungsschreiben, 27.Okt.1692; 16) Antwortschreiben des Hinnenburgischen Amtmanns Joannis Waldeyer, daß, als ein auf der Hinnenburg inhaftierter Delinquent vom Amt Dringenberg abgefordert und derselbe gleich vor dem Schlosse empfangen werden sollen, solches aber von seiten Hinnenburg wider die alte Observanz zu sein und, daß von daraus allezeit ober den Bonenkampe die Delinquenten empfangen werden müssen vorgegeben, zum wenigsten selbiger unter dem Graben und nicht gleich vorm Schlosse empfangen und dan durch das Holz gleich in die Hoheit geführt werden. So ist letzteres von seiten des Amts Dringenberg laut Unterschrift das Rentmeisters Wilhelm Heising angenommen, 2.Juni 1693; 17) copia der vom Herrn Constantin von der Asseburg coram notario et testibus eingelegter Protestation wegen eines vor Erkeln bestraften excessus so der Herr von der Asseburg praetendiert ins Binnergericht gehörig zu sein, 30.April 1694;18) notata so der Gograf Goehausen zu Brakel über die Asseburgische rubrizierte abgezwungene ernstliche Klage aufgesetzet. Seind in duplo, eines ist das Original, das andere copia, 1694; 19) zwei Konzepte oder Samtberichte so der Rentmeister Wilhelm Heising und Gograf Goehausen zu Brakel zur Verantwortung zur hochfürstlichen Regierung eingeschickt; 20) von hochfürstlicher Paderbornischer Regierung wird Bericht gefordert wie es mit den Angriffen der Kriminal Delinquenten und deren Auslieferung in den adeligen Dörfern gehalten werde, 20.Aug.1695; 21) der von dem Rentmeister Wilhelm Heising darauf abgestatteten Bericht, 25.Aug.1695; 22) attestatum Jürgen Friderich Husemann, daß Zeit seiner Amtsbedienung zur Hinnenburg niemalen einige Quaestion zwischen dem Dorf Erkeln und dem an der daselbst vor der Steinenbrücken bei der Mühlen stehendem Schlagbaum vorgefallen, sondern jederzeit von den Herren von der Asseburg zur Hinnenburg ohnstreitig praetendiert und die Assenburgische Jurisdiktion allezeit observiert worden, Hembsen, 2.Nov.1698; 22 1/2) instrumentum notariale wegen abgehörten Richters zu Schmechten Henrichen Rustemeyer über die auf seinem Hofe zu Schmechten von dem Hinnenburgischen Wrasenmeister jederzeit verübten Abdeckerei, 22.Febr.1714; 23) Extrakt aus dem Asseburgischen Brüchtenregister de 1724 in 1725, sub rubrica Holzexzessen aus Schmechten unter Vidimation Jod.Frid.Huseman; 24) eiusdem attestatum, daß dem Herrn von der Asseburg die excessus im Eckerenberge ohnweit Alhausen zu bestrafen kompetiere, 4.Nov.1726; 25) sub manu eiusdem ein Auszug von wem das Asseburgische civil protocollum abgehalten und wer von den Herren dabei praesidiert habe von anno 1675 bis 1718; 26) eiusdem Annotation quibus diebus die Asseburgische Brüchtengerichte abgehalten von anno 1700 bis 1724; 27) beamtlicher Bericht ad causam der Exzessisten zu Alhausen wegen gepfändeten und eigenmächtig aus dem Pfandestall wieder fortgenommenen Viehes, 5.Febr.1727; 28) extractus protocolli camerae Paderbornensis cum subjuncto decreto worin dem Amt Dringenberg anbefohlen mit der Beitreibung der den Alhausenern andiktierten Brüchten einzuhalten, 18.März 1727; 29) Bericht des Vogten zu Driburg ans Oberamt wegen des Schützen zu Alhausen und desfalls von seiten der Gemeinheit geführten Beschwerden, 11.März 1727; 30) Bericht des Oberamts Dringenberg die An- und Absetzung eines Felddieners zu Alhausen betreffend, anno 1727; 31) attestatum des Oberamts Dringenberg: cuius jurisdictionis die Dorfschaft Istrup (Istorf) und daran belegene Istrupsche Mühle tam in civilibus quam criminalibus seie und ob ein zeitiger Landsherr dieselbe privative oder aber mit den Herren von der Asseburg cumulative hergebracht habe? Auf Ansuchen Herrn Geheimrat und Drosten v.Mengersheim erteilt, 31.März 1728; 32) an hochfürstlich Paderbornische Regierung übergebene gehorsamste gemüßigte Anzeige und von seiten Jobst Friderich Huseman, Amtmann zur Hinnenburg, wider den hochfürstlichen Rentmeister und Hofrat zum Dringenberg die der Dorfschaft und Gemeinheit Alhausen immediate anbefohlene Dienstfuhren betreffend, 1729; 33) die von dem Amt Dringenberg desfalls eingeschickter Bericht und Verantwortung nebst beiliegender Anweiseung welche Geldregistra des Oberamts Dringenberg wegen der burgfestlichen Fuhren nachgesehen werden müssen; 34) abgenötigte Anzeige und Bitte anwalts des Herrn Geheimrats und Oberjägermeister von Asseburg wider hochfürstlichen Rentmeister Brandt zum Dringenberg wegen laedirter Hinnenburgischen Jurisdiktion cum inscripto mandato regiminis Paderbornensis desuper se exculpandi intra octiduum, 23.März 1729; 35) arctius mandatum se exculpandi in eadem causa, 6.Mai 1729; 36) injungierte Verantwortung cum annexa exculpatione des Oberamts Dringenberg wider Herrn Geheimrat und Oberjägermeister von Asseburg, 18.Mai 1729; 37) copia des vom Herrn Oberjägermeister Freiherrn von der Asseburg an die Gemeinheit Alhausen erlassenen inhibitorii wegen nicht leistender vom Oberamt Dringenberg absque requisitione anbefohlener burgfestlicher Fuhren, 9.April 1735; 38) Bericht und Beschwerschreiben Herrn Oberjägermeisters von der Asseburg ad causam Jobst Wimen Mikes contra Herrn Hofrat Rentmeister Brandt in puncto fortgenommener Pferde und wegen item die Jurisdiktion in den Asseburgischen Dörfern betreffend, adjacet mandatum referendi et se exculpandi de 28.Aug.1736; 39) an hochfürstliche Regierung gehorsamst gemüßigte Anzeige und Bitte des Jobst Frierichen Husemans, Amtmanns zur Hinnenburg, wider hochfürstlichen Hofrat Brand in puncto absque requisitione anbefohlener Dienstfuhren und dem Joist Kröger aus Alhausen aus der Weide fortgenommener Kuh, 24.Okt.1736; 40) mandatum regiminis Paderbornensis intra triduum zu referieren und dem Jobst Kröger, wann derselbe für seine Person in Leistung der Fuhren keinen Ungehorsam begangen, die aufgezogene Pfande absque praejudicio causae zu relaxieren, dem klagenden Amtmann aber, wie er vom Oberamt Dringenberg requiriert zu werden praetendieren wolle, erheblich vorzustellen aufgegeben wird, 24.Okt.1736; 41) Konzept des hierauf von seiten des Oberamts an die hochfürstliche Regierung abgestatteter Berichts; 42) Schreiben des Hinnenburgischen Amtmanns Husemans wider Henrichen Krois aus Herste in puncto aedificandi novi aedificii extra limites pagi, welches zu verhindern bittet, 10.Mai 1740; 43) Anschreiben des Hinnenburgischen Amtmans Huseman worin der praetendiert, daß die an die Hinnenburgische Dörfer als Schmechten dirigierende mandata per pedellum Mathias nicht simpliciter praesentiert, sondern die requisitio den Original mandatis inseriert und solche ad insinuandum aut exequendum dem Hinnenburgischen Gericht praesentiert werden sollen, 11.Mai 1742; 44) Schreiben Herrn von der Asseburg an den Rentmeister zum Dringenberg worin er sich beschweret, daß 1. seiner gerechten Sache zuwider von dasigem Amte immediatae citationes und insinuationes im Dorfe Alhausen geschehen und 2., daß contra edicta principis et ordinationem aulicam die Exekution an seiner Hintersassen zu Alhausen Ackerpferde vor dem Pfluge auf dem Felde geschehen, da doch pignora mortua von diesen gnugsam bemittelten Bauern servatis servandis hätten beigetrieben werden können etc., 8.Juni 1749; 45) copia relationis ad regimen den Schafdiebstahl und desfalls vom Haus Hinnenburg inkompetenter ad regimen eingeschickten Bericht betreffend, 6.Febr.1754; 46) an hochfürstlichen Geheimen Rat vom Hinnenburgischen Amtmann Hermanno Versen erlassenes Exculpationsschreiben wegen von der Gemeinheit Alhausen verweigerter Dienstfuhren mit Bitte, wider den Hofrat Weber zu verordnen, daß er den 7.Jan. a.(nni) c.(urrentis) in die Dorfschaft Alhausen mit Schützen ohne die geringste Not gefallen und dadurch, daß dem alten wohl hergebrachten Herkommen zu wider gehandelt etc., 10.Jan.1756; 47) an hochfürstlich Geheimen Rat untertänige Additionalanzeige und rechtliche Bitte cum adjecto sub num.4 an seiten der Gemeinheit Alhausen wider Herrn Hofraten und Rentmeister zum Dringenberg in puncto Burgfesten, 14.Jan.1756; 48) Bericht hochfürstliches Officialatgerichts ad causam die Hinnenburgische Jurisdiktion und Oberamt Dringenberg betreffend, 16.Febr.1756; 49) decretum in Sachen Gemeinheit Alhausen contra Rentmeister zum Dringenberg Hofrat Weber, publiziert 16.Febr.1756; 50) Bericht des Hinnenburgischen Amtmann Versen ad causam die HinnenburgischeJurisdiktion betreffend, 23.Febr.1756; 51) Bericht des Rentmeisters zum Dringenberg nach Hof (churfürstlicher Hof) abgestattet, die Jurisdiktion in Kavalliers Dörfern betreffend, 4.März 1756; 52) ein Auszug der Freistuhls Exzesse aus Alhausen, anno 1582 usque 1697; 53) an hochfürstlichen Geheimen Rat gemüßigte Anzeige und Bitte an seiten des Amtmann Versen zur Hinnenburg justitiarii in der Asseburgischen Dorfschaft Alhausen wider Herrn Hofrat und Rentmeister Weber zum Dringenberg wegen in Alhausen entstandener Feuersbrunst und desfalls vom Hofrat Weber indebite unternommener Brüchtenerklärung; cum inscript mandato referendi de non exequendo mulctas et se exculpandi, 18.Jan.1757; 53 1/2) Konzept Berichts so der Rentmeister Hofrat Weber abgestattet, anno 1757; 53 3/4) Schreiben Herr Amtmann Feusner zur Hinnenburg an Herrn Rentmeister Siebell worin der in Sachen Berend Potts contra Merten Johlen als einer so wirklich beim Hinnenburgischen Gericht anhängig und von vom Beklagten ans Amt gegen und wider den Berend Pott citationem ausgebracht, gegen solche Zitation protestiert, 18.Mai 1768; 54) rescriptum cancellariae puncto des Alhausischen Schützen und Felddieners Ruthers citra praejudicium dem Amtmann zur Hinnenburg kommittierter Bestrafung enthaltend, 15.Sept.1769; 54 1/2) Schreiben des Herrn Obristhofmeisters von der Asseburg an den Rentmeister Siebell, daß zu Abhaltung des Istrup und Herstischen Jahrgerichts Anstalt gemacht werden solle, 3.Jan.1770; 55) Anschreiben des Amtmanns Feusner zur Hinnenburg worin er das Oberamt ersuchet, weilen in Sachen Hensen contra Kerckhoff zur endlichen Exekution geschritten werden muß, daß solche nicht sowohl einem Oberamts Subalternen aufgetragen, als vielmehr as evitandam in jurisdictione collusionem dem Samtgericht zu Hembsen oder wenigst dem nächst gelegenen dasigen Gerichte zu bewirken per requisitoriales überlassen werden möchte, 15.April 1771; 56) copia gnädigster Konzession über die Gerichtsbarkeit des Voigts Meyerhofes zu Schmechten für Herrn Oberhofmeister Freiherrn von der Asseburg, Exzellenz, 30.Mai 1778; 57) an Ihro hochfürstliche Gnaden untertänigste Vorstellung und Bitte an seiten des Freiherrn von Asseburgischen mandatarii und Amtmanns Frierichen Klöpper zur Hinnenburg wegen Zählung der Schafe in Brakelscher Feldmark, cum inscripta gratiosa declaratione, daß, weil die Schafzählung nicht ein actus jurisdictionis, sondern als ein actus oeconomicus anzusehen, dem Hause Hinnenburg unbedenklich gestattet und zugestanden worden, 31.Okt.1781
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:47 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
- Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik)
- 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. (Tektonik)
- 1.2. Westfälische Fürstbistümer (B) (Tektonik)
- 1.2.2. Fürstbistum Paderborn (Tektonik)
- 1.2.2.1. Verwaltung, Justiz, Landstände (Tektonik)
- Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg (Bestand)
- 3. Die hohen und niederen Gerichtsbarkeiten (Gliederung)