Johann (Henkin) von Potzweiler (Putzwilre) kommt mit Loretta Gräfin von Sp. wegen des Gefängnisses beim Grafen von Veldenz (Veldenszen) und der deswegen erlittenen Verluste und Schäden überein. Loretta soll ihm 63 Pfund Heller zahlen, davon 20 Pfund an Halbfasten (10.03.), 20 Pfund an Pfingsten (19.05.) und die übrigen 23 Pfund an Mariä Geburt (08.09.). Stellt sich heraus, daß die Amtleute ihm mehr gegeben haben, als man bei der Abrechnung festgestellt hat, soll er das abschlagen. Binnen der nächsten beiden Jahre darf Johann die Gräfin nicht verklagen wegen der 50 Pfund Heller, derentwegen er Mann des Grafen von Veldenz geworden ist. Erreicht die Gräfin, daß der Graf von Veldenz auf die Mannschaft verzichtet, wird Johann die 50 Pfund weder von der Gräfin noch von den Ihren fordern; erreicht Loretta das nicht, kann Johann sie nach 2 Jahren wegen des Geldes verklagen. Darüber hinaus wird er die Gräfin und ihren Sohn nicht bedrängen. Bei Erhalt des Geldes hat er eine Quittung auszustellen. Zeugen: Werner [von Schönburg gen.] von Randeck (Randeckin), der Kapellan Heinrich, Ulrich von Vollmersbach (Volmers-), Hugo von Wildburg (Wiltperg) und der Schultheiß Anselm. Johann siegelt (1) und bittet Werner [von Schönburg gen.] von Randeck um Mitbesiegelung.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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