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Die Vettern Rave und Meynulff von Brenken, Knappen, erklären zugleich für Meinulfs Brüder Friedrich und Volmer, den zwischen den Regularkanonikern zu Böddeken und Dalheim einerseits und den Brüdern Olrich und Volmer von Brenken, Knappen, andererseits geschlossenen Schlichtungsvertrag von 1440 November 11 [Siehe Nr. 183] halten zu wollen, indem sie Kloster Dalheim den ungeschmälerten Besitz der "verwüsteten, verwachsenen und verlassenen Güter an dem Sintfeld", nämlich in Elren, Dalheim und Nuttelen mit zugehörigen Dörfern Elren, Hattepe, Sirexen, Snefelde, Boclon und Verst garantieren, die ihnen einst von Bf Simon von Paderborn verpfändet und verkauft worden seien. Die Aussteller leisten Währschaft und quittieren über den Empfang von 52 Goldgulden, die sie bei Wiedereinlösung der Güter dem Paderborner Domkapitel zahlen sollen. Siegel der beiden Aussteller, des Priors von Böddeken und des Olrich von Brenken angekündigt. In dominica Letare

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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