Die von den im Jahre 1844 stattgefundenen Provinzialsynoden beantragten und von der im Jahre 1846 zusammenberufenen Generalsynode beratene. 1) Abfassung einer allgemeinen Kirchenordnung. 2) Feststellung der Verfassungsverhältnisse der evangelischen Kirche in Preußen. 3) die auf diesen Synoden behandelten speziellen Gegenstände und Petitionen überhaupt

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