Hanns Daum zu Langenbrombach und Ewald Hubner zu Oberkinzig, die Gotteshausmeister der Pfarrkirche St. Albani zu Kirchbrombach, verkaufen mit Einwilligung Graf Michels zu Wertheim an Johann Bestenheid, Chorherrn zu Wertheim, Johann Hosennestel, Altaristen zu Michelstadt, und Cristmannus Stierbacher, Frühmesser zu Kirchbrombach, die Testamentarier Friederich Weckenwyns, weiland Pfarrers und Vikars daselbst, für 20 fl. rh. Frankfurter Währung einen Jahreszins von 1 fl. Für den Zins verpflichten sie sich jährlich am nächsten Werktag nach der Oktav von Epiphanias in der Pfarrkirche den Jahrestag Wechenqyns mit Vigilie und 4 Messen bei der üblichen Beleuchtung zu begehn. Der Pastor oder sein Vikar erhält jedesmal 6 ß h, der Pastor oder Vikar von Künttich, der Pastor oder Vikar von Brensbach und der Altarist des Liebfrauenaltars zu Kirchbrombach je 5 ß h von den Gotteshausmeistern zu Präsenz ausgezahlt. Die Präsenzen fehlender Geistlicher verfallen dem Kirchenbau. Der Rest bleibt der Kirche zur Beleuchtung etc. Versäumen die Gotteshausmeister die Bestellung des Anniversars, so können die Treuhänder bezw. deren Erben und nach deren Aussterben die Präsenzgeistlichen bei ihnen die 20 fl. abheben und sie nach Gutdünken anderweitig anlegen.