Jakob Bach aus Savoyen, zum Verlassen von Tübingen aufgefordert, dann zum Verlassen von Urach verpflichtet, in Kirchheim unter Teck verhaftet, weil er seine ständige Begleiterin nicht heiraten wollte, jedoch gegen Eid entlassen, aber nach Bruch des Eids und wegen erneuter Verdächtigung verhaftet und ins Gefängnis zu Tübingen eingeliefert, wieder begnadigt und mit der Auflage entlassen, seine Gefängnisatzung zu bezahlen, Württemberg zu verlassen und nur mit herzoglicher Genehmigung zurückzukehren, gelobt eidlich, diese Bestimmungen zu halten, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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