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Vertrag zwischen Johannes Bäuerlein, Pfarrer zu Tannheim, Dechant, und den Kapitelbrüdern zu Dietenheim einerseits und Abt Johannes von Kloster Rot andererseits über die Beilegung eines Streits wegen der Mortuaria und Refection in der Pfarrei Berkheim und Haslach. Danach sollen alle Pfarrer zu Berkheim und Haslach als Kapitelbrüder aufgenommen werden, wofür der Abt 4 Pfund Heller bezahlt, was jeder Abt neu zu entrichten hat. Das Kapitel dagegen verspricht, jeden Pfarrer nur halb zu veranlagen, was die Mortuarien und Refectionen betrifft. Besiegelt mit dem Kapitelsiegel. 1522, Freitag nach St. Jörg des Hl. Ritters und Märtyrers Tag. Orig. Perg., 1 S. fehlt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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