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Beatrix, Äbtissin des Stiftes Essen, bekundet: Sie hat den Geschwistern Gertrud und Elisabeth, Töchtern des verstorbenen Dortmunder (Tremoniensis) Bürgers Heinrich gen. Scheren, und ihren beiden Erben eine Hove (specialem mansum) in Dorstfeld (-uelde), welche zum Hof Huckarde (Hukerde) gehört, übergeben. Sie dürfen sie weder teilen noch veräußern. Sie sollen zu den üblichen Terminen sowohl dem Schulten wie auch dem Vogt die schuldigen Servitien, Zahlungen und Rechte leisten. Beim Tode einer jeden der beiden erhält der Schult-e 1 Mark Dortmunder Pfennige; nach beider Tod geht die Hove an die beiden Erben über, die dem Schulten 2 Mark zahlen, die Hove ungeteilt besitzen und die übrigen Leis-tungen aufbringen sollen. Wer auf diese beiden dann folgt, sei er ihr Nachkomme oder ihr Verwandter (sive sit earum proles sive aliter coniuncta), bleibt als Hör-iger (mancipium) des Hofes im Besitz der Hove. - Zeugen: Wenemar von Altendorf (Oldendorpe), Ritter, Magister Albert, Gerhard von Horst (Hurst) und Johann von Büderich (Budryke), Essener Kanoniker, Hermann von Altendorf, Diener, Heinrich gen. von Wickede (Wyckede), Gerwin von Bredenschede, Rutger von Datteln (Datlen), Johann von Berswurd und Heinrich gen. Kale, Dortmunder Bürger. - Es siegeln die Ausstellerin und auf ihre Bitte das Kapitel. Datum a.d. 1311, feria tertia ante Mathie apostoli.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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