Beatrix, Äbtissin des Stiftes Essen, bekundet: Sie hat den
Geschwistern Gertrud und Elisabeth, Töchtern des verstorbenen Dortmunder
(Tremoniensis) Bürgers Heinrich gen. Scheren, und ihren beiden Erben eine
Hove (specialem mansum) in Dorstfeld (-uelde), welche zum Hof Huckarde
(Hukerde) gehört, übergeben. Sie dürfen sie weder teilen noch veräußern. Sie
sollen zu den üblichen Terminen sowohl dem Schulten wie auch dem Vogt die
schuldigen Servitien, Zahlungen und Rechte leisten. Beim Tode einer jeden
der beiden erhält der Schult-e 1 Mark Dortmunder Pfennige; nach beider Tod
geht die Hove an die beiden Erben über, die dem Schulten 2 Mark zahlen, die
Hove ungeteilt besitzen und die übrigen Leis-tungen aufbringen sollen. Wer
auf diese beiden dann folgt, sei er ihr Nachkomme oder ihr Verwandter (sive
sit earum proles sive aliter coniuncta), bleibt als Hör-iger (mancipium) des
Hofes im Besitz der Hove. - Zeugen: Wenemar von Altendorf (Oldendorpe),
Ritter, Magister Albert, Gerhard von Horst (Hurst) und Johann von Büderich
(Budryke), Essener Kanoniker, Hermann von Altendorf, Diener, Heinrich gen.
von Wickede (Wyckede), Gerwin von Bredenschede, Rutger von Datteln (Datlen),
Johann von Berswurd und Heinrich gen. Kale, Dortmunder Bürger. - Es siegeln
die Ausstellerin und auf ihre Bitte das Kapitel. Datum a.d. 1311, feria
tertia ante Mathie apostoli.