Vormundschaftsstreit. Reiner Courman behauptet, Johann (von) Hutten der Ältere, Vater und Schwiegervater der Appellaten, sei der testamentarische Vormund der minderjährigen Kinder der Eheleute Heinrich Peltzer und Johanna Courman (laut Testament von Johannes Vater Heinrich Courman) und der geborene Mitvormund der Kinder des Appellanten und der Petronella Bannet gewesen, da Johann (von) Hutten der Ältere als Gatte der Katharina Courman deren Onkel war. Hintergrund des Streits sind die Schuldforderungen des Appellanten gegen die Appellaten, die sich aus der Mitvormundschaft des älteren Johann (von) Hutten ergeben. Johann (von) Hutten hat offenbar bei seinem Bankrott von 1662 die in seiner Verwaltung befindlichen Vormundschaftsgüter in Mitleidenschaft gezogen. Der Appellant beansprucht daher Kummerrecht auf die Güter des Johann (von) Hutten in der Herrlichkeit Schönforst. Die 2. Instanz sprach die nunmehrigen Appellaten mangels eindeutiger Beweise für die Vormundschaft frei.
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Vormundschaftsstreit. Reiner Courman behauptet, Johann (von) Hutten der Ältere, Vater und Schwiegervater der Appellaten, sei der testamentarische Vormund der minderjährigen Kinder der Eheleute Heinrich Peltzer und Johanna Courman (laut Testament von Johannes Vater Heinrich Courman) und der geborene Mitvormund der Kinder des Appellanten und der Petronella Bannet gewesen, da Johann (von) Hutten der Ältere als Gatte der Katharina Courman deren Onkel war. Hintergrund des Streits sind die Schuldforderungen des Appellanten gegen die Appellaten, die sich aus der Mitvormundschaft des älteren Johann (von) Hutten ergeben. Johann (von) Hutten hat offenbar bei seinem Bankrott von 1662 die in seiner Verwaltung befindlichen Vormundschaftsgüter in Mitleidenschaft gezogen. Der Appellant beansprucht daher Kummerrecht auf die Güter des Johann (von) Hutten in der Herrlichkeit Schönforst. Die 2. Instanz sprach die nunmehrigen Appellaten mangels eindeutiger Beweise für die Vormundschaft frei.
AA 0627, 1202 - C 862/1961
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 1. Buchstabe C
1672 - 1673 (1646 - 1675)
Enthaeltvermerke: Kläger: Reiner Courman (Reinhard Coirman) zu Aachen für sich und als Vormund seiner mit Petronella Bannet gezeugten Kinder sowie der minderjährigen Kinder des verst. Heinrich Peltzer (Pelser) und der Johanna Courman, (Bekl. ?: Dr. Arnold Courman und sein Vetter Reinhard Courman für sich und als Vormund der minderjährigen Kinder der Eheleute Niklaß Bannet und Mechthild Courman sowie Heinrich Peltzer und Johanna Courman) Beklagter: Johann (von) Hutten (Huthen) der Jüngere zu Aachen und sein Schwager Gottfried von Wachtendonk zu Aachen, (Kl. ?) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Konrad Albrecht 1672 - Subst.: Lic. Franz Eberhard Albrecht Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Leonhard Schommartz 1672 - Lic. Johann Eichrod 1672 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Schöffengericht zu Aachen (? - 1664) - 2. Pfalz- Neuburgischer Kanzler, Direktor und Kommissare des jül.-berg. Hofgerichts zu Düsseldorf (- 1672) - 3. RKG 1672 - 1673 (1646 - 1675) Beweismittel: Urteil der 2. Instanz vom 16. Feb. 1672 (Q 4). Rechnungen von 1646 - 1666 (Q 10 - 14, Q 22). RKG-Mandat vom 7. Juli 1673 (47f.). Auszug aus dem Testament des Heinrich Courman (60). Beschreibung: 1,5 cm, 61 Bl., lose; Q 1 - 22, 10 Beilagen prod. 22. Aug. und 6. Okt. 1673, 19. Jan. und 26. Aug. 1674 und 7. Sept. 1675.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 10:03 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
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- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil II: C-D (Bestand)
- 1. Buchstabe C (Gliederung)