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Testament des Gewandtmachers Peter Walbroeck vom 18. März 1624, verkündet am 7. Mai 1629.
Darin: 21. Juli 1632. Abschrift eines Schreibens des Rats in Münster vom 21. an Wolff Misslich, Gubernator in Bredevohrt. Dieser hatte sich (Schreiben liegt bei) für einen seiner Soldaten mit Namen Engell Walbroch verwendet, der ein Vetter des Testators war, und der sich darüber beklagt, dass seine Mutter nicht als Erbin eingesetzt sei. Der Testator habe von seiner Mutter, einer Schwester des Testators, aus Walbrocks Hof 328 Th. erhalten und sei diese schuldig geblieben. Der Rat antwortet: das Testament sei binnen Jahresfrist nach Verkündung nicht angefochten; die Witwe Hense, die jetzt bei ihren 2 Söhnen in Haarlem wohnt, sei nach münster. Recht Erbin geworden; der Soldat müsse sich an Sie wenden.
Enthält: Seine Frau ist tot, er hat keine Kinder. Als Erbin wird eingesetzt die Witwe Johan Hense und deren Kinder. Vermächtnisse erhalten 1. die Kinder seiner Geschwister, 2. sein Knecht Johan Rhode, gebürtig aus Borchorst, 3. Jf. Enneke Münsterweg im Kloster Rheine, Tochter 1. Ehe seiner + Frau. Zeugen: M. Berndt Budde, Bödeker, und Henrich Schulte, Deckemaker [?]. Von Rats wegen: Johan Averhagen.