S. o. RKG 4073 (N 293/844). Das Ehepaar Brüninghausen bewohnte den „auf der Brücken“ gelegenen nesselrodischen Hof in Köln. Neben den bereits genannten Gütern geht es hier auch noch um Ehrenstein und Güter im Herzogtum Berg und in Hachenburg. Spickerhoff warf von Nesselrode vor, er wolle sich der kurköln. Botmäßigkeit entziehen und einen „statum in statu bilden“, als dieser die Zuständgkeit des Offizials bestritt. Als von Nesselrode eine Gegenrechnung aufgrund des Heberegisters und der Liquidationsprotokolle aufmachte, soll Spickernagel einen Vergleich vorgeschlagen haben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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