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Christoph von Aßbecke, gräflich märkischer Richter zu Hamme und Rhineren, nimmt eine vor ihm im offenen Burgerichte geschene Verhandlung zwischen Johan von Hovel zu Solde als Curator des Johann Krane zu Unna und des Everd Everschwein zu Hamm, und Tilmann von Rheinen anstelle seines Vaters Johann von Rheinen, Bürgermeisters zu Unna, alle Erbherrn des Smeddinckhofes zu Boenen, vertreten durch ihren Anwalt Arnold Langescheidt, einerseits und Georg von Hoite zu Bogge als Erbgrundherrn, vertreten durch seinen Anwalt Eberhard Varnhorst, andererseits wegen des Zubehörs des Smeddinckhofs zu Protokoll und verhört die einzeln benannten Zeugen hierzu. Der Richter kündigt sein Siegel an.

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