Bürgermeister und Rat der Stadt Munderkingen und Puppelin von Stain schließen auf Vermittlung bestellter Kommissare, des Herrn Wilhelm, Grafen und Herrn zu Zimmern, Wildenstein und Messkirch, Herrn zu Oberndorf und der freien Herrschaft Schramberg usw. sowie des edlen und festen Albrecht Schenk von Stauffenberg zu Wilflingen und Horn, österreichischer Rat und Hauptmann zu Konstanz folgende Vereinbarung: Puppelin von Stain und dessen Erben und Nachkommen erhalten die Pfandschaft Emerkingen auf 30 Jahre lang. Dafür sollen sie dem Haus Österreich 11 100 fl bezahlen, von denen 7000 fl guter Reichswährung, sodann 4100 fl gemeiner Münze und Landeswährung, der Gulden zu 60 Kreuzer gerechnet, nach der Ratifikation fällig werden. Es werden ferner Bestimmungen getroffen über das Holzhauen, das Heuen, die Abgaben des Puppile von Stain an die Stadt Munderkingen, die Abtretung des Gutes des Vogts Michel zu Emerkingen, die Abgrenzung der hohen und niedrigen Obrigkeit sowie Nutzung einzelner näher benannter Stücke.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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