Bürgermeister und Rat der Stadt Munderkingen und Puppelin von Stain schließen auf Vermittlung bestellter Kommissare, des Herrn Wilhelm, Grafen und Herrn zu Zimmern, Wildenstein und Messkirch, Herrn zu Oberndorf und der freien Herrschaft Schramberg usw. sowie des edlen und festen Albrecht Schenk von Stauffenberg zu Wilflingen und Horn, österreichischer Rat und Hauptmann zu Konstanz folgende Vereinbarung: Puppelin von Stain und dessen Erben und Nachkommen erhalten die Pfandschaft Emerkingen auf 30 Jahre lang. Dafür sollen sie dem Haus Österreich 11 100 fl bezahlen, von denen 7000 fl guter Reichswährung, sodann 4100 fl gemeiner Münze und Landeswährung, der Gulden zu 60 Kreuzer gerechnet, nach der Ratifikation fällig werden. Es werden ferner Bestimmungen getroffen über das Holzhauen, das Heuen, die Abgaben des Puppile von Stain an die Stadt Munderkingen, die Abtretung des Gutes des Vogts Michel zu Emerkingen, die Abgrenzung der hohen und niedrigen Obrigkeit sowie Nutzung einzelner näher benannter Stücke.
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Bürgermeister und Rat der Stadt Munderkingen und Puppelin von Stain schließen auf Vermittlung bestellter Kommissare, des Herrn Wilhelm, Grafen und Herrn zu Zimmern, Wildenstein und Messkirch, Herrn zu Oberndorf und der freien Herrschaft Schramberg usw. sowie des edlen und festen Albrecht Schenk von Stauffenberg zu Wilflingen und Horn, österreichischer Rat und Hauptmann zu Konstanz folgende Vereinbarung: Puppelin von Stain und dessen Erben und Nachkommen erhalten die Pfandschaft Emerkingen auf 30 Jahre lang. Dafür sollen sie dem Haus Österreich 11 100 fl bezahlen, von denen 7000 fl guter Reichswährung, sodann 4100 fl gemeiner Münze und Landeswährung, der Gulden zu 60 Kreuzer gerechnet, nach der Ratifikation fällig werden. Es werden ferner Bestimmungen getroffen über das Holzhauen, das Heuen, die Abgaben des Puppile von Stain an die Stadt Munderkingen, die Abtretung des Gutes des Vogts Michel zu Emerkingen, die Abgrenzung der hohen und niedrigen Obrigkeit sowie Nutzung einzelner näher benannter Stücke.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 59 U 310
Oberamt Ehingen Nr. 100
B 59 Bü 3
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 59 Landvogtei Schwaben/Oberamt Altdorf
Landvogtei Schwaben/Oberamt Altdorf >> Urkunden
1684 Juni 12
Urkunden
Ausstellungsort: Munderkingen
Siegler: Sr.: Vertragspartner, Kommissare.
Überlieferungsart: Abschrift
Siegelbeschreibung: aufgedr. Lacksg. der Landvogtei Schwaben u. der Gräflich Stadionschen Kanzlei
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Unterschriften des Registrators (der Landvogtei) Jacob Niclas Welz u. des Obervogts (der Gf. v. Stadion) Franz Anthoni E
Besonderheiten: 1 Pap.heft, 11 S.
Siegler: Sr.: Vertragspartner, Kommissare.
Überlieferungsart: Abschrift
Siegelbeschreibung: aufgedr. Lacksg. der Landvogtei Schwaben u. der Gräflich Stadionschen Kanzlei
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Unterschriften des Registrators (der Landvogtei) Jacob Niclas Welz u. des Obervogts (der Gf. v. Stadion) Franz Anthoni E
Besonderheiten: 1 Pap.heft, 11 S.
Eisenreich, Franz Anthoni, Obervogt
Michel, Vogt
Schenk von Stauffenberg, Albrecht Graf
Stain, Puppelin von
Welz, Jakob Niklas; Registrator
Emerkingen UL; Pfandschaft
Horn : Fischbach, Ummendorf BC
Konstanz KN
Meßkirch SIG
Munderkingen UL; Bürgermeister
Wildenstein : Leibertingen SIG
Wilflingen : Langenenslingen BC
Zimmern = Herrenzimmern : Bösingen RW
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ