Hüttenberg: Erläuterung zum letztgültigen Vertrag, insbesondere bezüglich der Auslegung des Paragraphen 18, die jeweils vom hessen-darmstädtischen und dem hochgräflich hüttenbergischen Rat unterschrieben ist
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173/42
A 3 Urkunden der ehemaligen Provinz Oberhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Oberhessen >> 8 Orte, Buchstabe H >> 8.36 Hüttenberg
1703 Juni 23 Frankfurt
Aus: E 14 B (Hessen-Darmstadt)
Ausfertigung, Papier (Doppelblatt) mit zwei aufgedrückten kleinen Lacksiegeln
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: A 3 Nr. 173/42
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: zwei
Vermerke (Urkunde): Siegler: 1. ? 2. von Plönnies
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Transkription: Nachdeme in dem jüngsten Hüttenbergischen Vertrag § 18 unter andern pariscirt, daß es auch bey denen in den Verträgen de Anno 1587 enthaltenen Puncten, soweit solche das fürstliche Hauß Hessen-Darmbstatt betreffen, und durch den obgemelten letzten Vertrag nicht ausgehoben worden, sein ohngeändertes Verbleiben haben solle, so seind sothan Puncten in Specie von den Jagden, Fischereyen, Gräntzen, Beeden, (…), Huth- und Weid-Gerechtigkeiten etc- keinesweges aber von demjenigen, waß in dem Einen Vertrag de anno 1587 zum andern wegen des Wechselbrieffs und des Anschlags versehen zu verstehen, und zu Versicherung, daß es dieen Verstandt mit denen mehrgedachten Verträgen also habe, ist gegenwärtige Erläuterung von beyderseits Hochfürstlichen und Hochgräflichen Räthen unterschrieben, besiegelt und in Duplo außgefertiget worden.
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: zwei
Vermerke (Urkunde): Siegler: 1. ? 2. von Plönnies
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Transkription: Nachdeme in dem jüngsten Hüttenbergischen Vertrag § 18 unter andern pariscirt, daß es auch bey denen in den Verträgen de Anno 1587 enthaltenen Puncten, soweit solche das fürstliche Hauß Hessen-Darmbstatt betreffen, und durch den obgemelten letzten Vertrag nicht ausgehoben worden, sein ohngeändertes Verbleiben haben solle, so seind sothan Puncten in Specie von den Jagden, Fischereyen, Gräntzen, Beeden, (…), Huth- und Weid-Gerechtigkeiten etc- keinesweges aber von demjenigen, waß in dem Einen Vertrag de anno 1587 zum andern wegen des Wechselbrieffs und des Anschlags versehen zu verstehen, und zu Versicherung, daß es dieen Verstandt mit denen mehrgedachten Verträgen also habe, ist gegenwärtige Erläuterung von beyderseits Hochfürstlichen und Hochgräflichen Räthen unterschrieben, besiegelt und in Duplo außgefertiget worden.
Beiliegend ein Registraturzettel mit Vermerken zur weiteren Nutzung im Archiv "Original-Recess die Hüttenbergische Abtheilung betreffend de a(nn)0 1703"
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ