Der öffentliche Notar Peter Ruttling beurkundet: In seiner und der hinzugebetenen Zeugen Gegenwart sind der Mönch Martin von Ottersbach als Vertreter von Abt und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg auf der einen Seite und der Fährmann zu Veitshöchheim (Hochem) auf der anderen Seite erschienen. Sie haben erklärt, dass sie ihre Streitigkeiten wegen der Fähre über den Main in Veitshöchheim, die dem Kloster St. Stephan gehört, gütlich beilegen wollen und sich in der Angelegenheit auf den Mönch Hermann Weilersbacher als Schiedsrichter geeinigt haben. Zudem haben sie sich verpflichtet, seinen Schiedsspruch anzunehmen. Daraufhin hat dieser entschieden, dass Johannes Gertner die Fähre auch weiterhin behalten soll. Kommt er allerdings seinen Pflichten als Fährmann sechs Mal nicht nach, dann fällt die Fähre an das Kloster zurück und kann von diesem neu verliehen werden. Aussteller: Peter Ruttling, öffentlicher Notar. Empfänger: Kloster St. Stephan