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Johann Pagenlieff und Hermann Schiltmecker, Bürgermeister, Johann Hesselinck, Hermann Freckenhorst, Johann Rotgeers, Heinrich Pumpe, Christian Sterneberch, Arnd Reeker, Heinrich Boeckman, Gerd Huge, Jost Vaestman und Hermann Hersebroich, Ratmannen, ferner Luke Huge und Johann Kleinewegge, Alderleute der Stadt Warendorf, bekunden, daß Herr Balthasar von Büren, Domherr zu Münster und Archidiakon der beiden Kirchen zu Warendorf, am 18. Oktober 1574 mit Herrn Jakob Voß, Dechanten des Alten Doms und Siegler des Hofes zu Münster, sowie Herrn Johann Schade, Domkapitelssyndikus, beide lic. jur., in Warendorf über die Einkünfte der alten Kirche, und zwar betreffend den Unterhalt für den Pastor, einen Vikar und einen Kaplan, beratschlägt, ferner laut schriftlichen Abschieds für gut befunden hat, die Einkünfte des Warendorfer Kalands zur Unterhaltung einer Schule und guter Schulmeister zu verwenden, die Ländereien desselben zu verkaufen und den Erlös auf Zins anzulegen. Bürgermeister und Rat haben am 26. September 1575, als der Kaland gehalten wurde, den in der alten Kirche versammelten Mitgliedern desselben den Vorschlag des Archidiakons vorgetragen mit dem Begehr, ihm zu folgen, und dem Zusatz, daß für kommende Ostern bereits ein Rektor und Lehrer angenommen seien, daß auch Private Zulagen versprochen hätten und daß dann noch erforderliche Mittel aus den Stadteinkünften gezahlt werden würden. Die geistlichen Mitglieder des Kalands, nämlich die Herren Gerhard van dem Borne, Pastor zu Westkirchen, Dekan des Kalands, Johannes Vredensis, Pastor zu Enniger, Gerhard Bartscherer, Pastor zu Ennigerloh, Wessel Molner, Pastor zu Ostbevern, Gerhard Broielman, Pastor an der alten Kirche in Warendorf, Bursar des Kalands, und Johann Overnei, Pastor an der neuen Kirche ebenda, haben darauf zunächst die Meinung der weltlichen Mitglieder einholen wollen. Auf die Zustimmung derselben, nämlich Johann Wale genannt Schiltmecker, Richter, Johann Sterneberch der Ältere, Jürgen Rolevincke, Johann Pagenlieff, Hermann Schiltmecker, Johann Rotgeers, Johann Kleinewegh, Meister Johann Sterneberch, Christianus Pagenstecker und Heinricus Pilickman, hin erklärt sich der gesamte Kaland unter der Bedingung einverstanden, daß, falls irgendwann die Einkünfte des Kalands nicht für die Schule verwandt würden, nicht wenigstens drei Schulmeister vorhanden seien oder die Privaten ihre Beiträge nicht mehr leisten würden, der Kaland wieder gehalten und seine Einkünfte von den Mitgliedern wieder eingezogen werden können. Daher soll ein Inventar der Einkünfte angefertigt werden, von dem eine Ausfertigung beim Rat, die andere in der alten Kirche bei den Siegeln und Briefen des Kalands aufbewahrt werden sollen. Schlüssel zu diesem Archiv des Kalands sollen Bürgermeister und Rat und die Pastoren zu Westkirchen und der alten Kirche haben. Sollten die Aussteller gegen obige Bestimmungen verstoßen, können die Kalandsherren den Kaland wieder halten und seine Einkünfte einziehen. Ankündigung des großen Stadtsiegels. Eine Ausfertigung dieser Urkunde erhält der Pastor zu Westkirchen, die andere der Pastor der alten Kirche.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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