Die Erben des Kremerhans zu Langenschwalbach leisten Verzicht auf ihre Ansprüche an die von diesem auf den Wiesen am Spitzelstein bei Bleidenstadt unrechtmäßig erbaute Walkmühle, worüber das Stift Bleidenstadt einen Prozeß am Kaiserlichen Kammergericht anhängig gemacht hat, wobei den Verzicht Leistenden vom Stift alle aufgelaufenen Kosten erlassen werden und noch eine Summe Geldes dazu bezahlt wird.