Amt Oerlinghausen (Bestand)
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L 108 Oerlinghausen
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik) >> 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe >> 1.1. Land Lippe (bis 1947) >> 1.1.2. Verwaltung, Justiz >> 1.1.2.2. Allgemeine und innere Verwaltung >> 1.1.2.2.5. Ämter
1491-1881
Reichs-, Landes- und Militärangelegenheiten 1491, 1723-1879 (86); Amts- und Gemeindeangelegenheiten 1748-1879 (49); Kataster, Steuern 1670, 1729-1878 (48); Bevölkerung, Juden 1522-1880 (135); Land- und Forstwirtschaft 1756-1877 (132); Grundstücksverkäufe, Ablösungen, Gemeinheitsteilungen 1658-1879 (1723); Handel und Gewerbe 1751-1881 (49); Straßen- und Wasserbau, Eisenbahn und Telegrafie 1682-1879 (72); Kirche, Schule, Armenwesen 1778-1875 (65); Medizinalwesen 1750-1878 (66); Sicherheit und Ordnung 1752-1877 (22); Freiwillige Gerichtsbarkeit 1771-1867 (12); Konkurse 1740-1875 (60); Prozesse 1568, 1757-1879 (260).
Bestandsgeschichte: Erst allmähliche Abgrenzung der einzelnen Amtsbezirke gegeneinander; innere Organisation der Ämter als untere Instanz der landesherrlichen Verwaltung mit Zuständigkeit für Verwaltungs- und Justizaufgaben zurückgehend auf eine Verordnung des Grafen Simon V. vom 29. September 1535; mit der Trennung von Justiz und Verwaltung 1879 Ablösung der Ämter durch die Verwaltungsämter bzw. die Amtsgerichte (vgl. L 109 und D 23). - Vogtei Oerlinghausen 1746 aus dem Amt Detmold ausgegliedert und als eigenes Amt eingerichtet; 1879 aufgelöst.
Form und Inhalt: Seit dem Ende des Mittelalters begannen sich in Lippe als Grundlage der lokalen Verwaltung die landesherrlichen Ämter auszubilden, deren Bezirke auf mittelalterliche Kirchspiele, Vogteigerichtsbezirke oder Ähnliches zurückgingen. Die erste bekannte allgemeine Verordnung an alle Ämter erließ Simon V. zur Lippe 1535 (abgedruckt in: Lippische Mitteilungen Bd. 26 (1957), S. 57-61).
Aufgaben des Amtmanns waren die Verwaltung der landesherrlichen Einkünfte, die allgemeine Verwaltung und Justizangelegenheiten (siehe auch Vorbemerkungen zum Findbuch L 108 Detmold und Stöwer, Lippische Kommunalverfassung).
Das Gebiet des Amtes Oerlinghausen war zunächst als Vogtei Oerlinghausen Teil des Amtes Detmold. Es umfasste hauptsächlich das Kirchspiel Oerlinghausen und wurde im Mittelalter als Amt Barkhausen bezeichnet (vgl. Knoch, Vorwort zum analogen Findbuch L 22). Die Selbständigkeit begann 1746, als der Amtsrat Ramus die Amtmannsstelle in Horn dem ehemals schaumburg-lippischen Amtmann Böhmer überlassen musste und nach Oerlinghausen kam. Um keine Minderung an Rang und Einkommen zu erleiden, erhielt er Einkünfte und Aufgaben eines Amtmanns (vgl. Akte L 92 A Tit. 21 Nr. 2) [jetzt: L 92 A Nr. 547]. Allerdings war schon früher von der Stelle eines Amtmanns in Oerlinghausen die Rede (vgl. Akte L 12 Nr. XXI, S. 68 - Regierungsprotokolle vom 11. März 1723).
1841 begann in Lippe die kommunale Selbstverwaltung im ländlichen Bereich. Durch die lippische Gemeindeverfassung (Lippische Landesverordnungen Bd. 8, S. 541-562) wurden die Bewohner eines Amtes - unter Einbeziehung der Domänen und Rittergüter - zu einer kommunalen Amtsgemeinde zusammengefasst (vgl. Stöwer, Kommunalverfassung, S. 5).
Am 1. Oktober 1879 wurden Verwaltung und Justiz endgültig in allen Bereichen getrennt (Lippische Landesverordnungen Bd. 17, S. 574-586). Die Ämter wurden somit zu reinen Verwaltungsbehörden. Die Justizangelegenheiten gingen auf die neu eingerichteten Amtsgerichte (siehe Bestand D 23 Oerlinghausen) über. Gleichzeitig wurde die Zahl der Ämter verringert. Die Amtsgemeinde Oerlinghausen wurde Teil des Verwaltungsamtes Schötmar (Bestand L 109 Schötmar).
Der vorliegende Bestand wurde 1977/78 von Dr. Sagebiel (heute am Staatsarchiv Münster) [später Abteilung Westfalen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen] verzeichnet.
Es ist zu zitieren: L 108 Oerlinghausen Nr. ...
Detmold, im Februar 1981
gez. Schwinger
Quellen:
L 77 A Fach 13-16 [heute Klassifikationspunkt 24 (Oerlinghausen, Amt) des Findbuchs]
L 92 A Fach 21 [heute Klassifikationspunkt 1.16 (Amt Oerlinghausen, Oberbeamte / Unterbeamte) des Findbuchs]
L 108 Oerlinghausen Nr. 90
Ergänzende Bestände:
L 22 (Amt Oerlinghausen)
L 90 (Lippische Testamente, Nachlässe, Vormundschaften)
L 108 A (Lippische Amtsprotokolle)
Nachfolgende Bestände:
L 109 Schötmar [Verwaltungs- und Landratsamt Schötmar]
D 23 Oerlinghausen [Amtsgericht Oerlinghausen]
D 105 Schötmar [Amtmann in Schötmar] [heute Bestand K 1 des Kreisarchivs Lippe]
Literatur:
Kittel, Erich: Die älteren lippischen Landesgesetze und Ordnungen. Mit zwei Beiträgen von H. Stöwer und K. Sundergeld, in: Lippische Mitteilungen Bd. 26 (1957), S. 48-74
Stöwer, Herbert: Die lippische Amtsordnung vom 11. März 1536, in: Lippische Mitteilungen Bd. 31 (1962), S. 145-147
Stöwer, Herbert: Die lippische Kommunalverfassung, in: Archivpflege in Westfalen und Lippe Nr. 8, Juli 1976, S. 3-14
Bestandsgeschichte: Erst allmähliche Abgrenzung der einzelnen Amtsbezirke gegeneinander; innere Organisation der Ämter als untere Instanz der landesherrlichen Verwaltung mit Zuständigkeit für Verwaltungs- und Justizaufgaben zurückgehend auf eine Verordnung des Grafen Simon V. vom 29. September 1535; mit der Trennung von Justiz und Verwaltung 1879 Ablösung der Ämter durch die Verwaltungsämter bzw. die Amtsgerichte (vgl. L 109 und D 23). - Vogtei Oerlinghausen 1746 aus dem Amt Detmold ausgegliedert und als eigenes Amt eingerichtet; 1879 aufgelöst.
Form und Inhalt: Seit dem Ende des Mittelalters begannen sich in Lippe als Grundlage der lokalen Verwaltung die landesherrlichen Ämter auszubilden, deren Bezirke auf mittelalterliche Kirchspiele, Vogteigerichtsbezirke oder Ähnliches zurückgingen. Die erste bekannte allgemeine Verordnung an alle Ämter erließ Simon V. zur Lippe 1535 (abgedruckt in: Lippische Mitteilungen Bd. 26 (1957), S. 57-61).
Aufgaben des Amtmanns waren die Verwaltung der landesherrlichen Einkünfte, die allgemeine Verwaltung und Justizangelegenheiten (siehe auch Vorbemerkungen zum Findbuch L 108 Detmold und Stöwer, Lippische Kommunalverfassung).
Das Gebiet des Amtes Oerlinghausen war zunächst als Vogtei Oerlinghausen Teil des Amtes Detmold. Es umfasste hauptsächlich das Kirchspiel Oerlinghausen und wurde im Mittelalter als Amt Barkhausen bezeichnet (vgl. Knoch, Vorwort zum analogen Findbuch L 22). Die Selbständigkeit begann 1746, als der Amtsrat Ramus die Amtmannsstelle in Horn dem ehemals schaumburg-lippischen Amtmann Böhmer überlassen musste und nach Oerlinghausen kam. Um keine Minderung an Rang und Einkommen zu erleiden, erhielt er Einkünfte und Aufgaben eines Amtmanns (vgl. Akte L 92 A Tit. 21 Nr. 2) [jetzt: L 92 A Nr. 547]. Allerdings war schon früher von der Stelle eines Amtmanns in Oerlinghausen die Rede (vgl. Akte L 12 Nr. XXI, S. 68 - Regierungsprotokolle vom 11. März 1723).
1841 begann in Lippe die kommunale Selbstverwaltung im ländlichen Bereich. Durch die lippische Gemeindeverfassung (Lippische Landesverordnungen Bd. 8, S. 541-562) wurden die Bewohner eines Amtes - unter Einbeziehung der Domänen und Rittergüter - zu einer kommunalen Amtsgemeinde zusammengefasst (vgl. Stöwer, Kommunalverfassung, S. 5).
Am 1. Oktober 1879 wurden Verwaltung und Justiz endgültig in allen Bereichen getrennt (Lippische Landesverordnungen Bd. 17, S. 574-586). Die Ämter wurden somit zu reinen Verwaltungsbehörden. Die Justizangelegenheiten gingen auf die neu eingerichteten Amtsgerichte (siehe Bestand D 23 Oerlinghausen) über. Gleichzeitig wurde die Zahl der Ämter verringert. Die Amtsgemeinde Oerlinghausen wurde Teil des Verwaltungsamtes Schötmar (Bestand L 109 Schötmar).
Der vorliegende Bestand wurde 1977/78 von Dr. Sagebiel (heute am Staatsarchiv Münster) [später Abteilung Westfalen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen] verzeichnet.
Es ist zu zitieren: L 108 Oerlinghausen Nr. ...
Detmold, im Februar 1981
gez. Schwinger
Quellen:
L 77 A Fach 13-16 [heute Klassifikationspunkt 24 (Oerlinghausen, Amt) des Findbuchs]
L 92 A Fach 21 [heute Klassifikationspunkt 1.16 (Amt Oerlinghausen, Oberbeamte / Unterbeamte) des Findbuchs]
L 108 Oerlinghausen Nr. 90
Ergänzende Bestände:
L 22 (Amt Oerlinghausen)
L 90 (Lippische Testamente, Nachlässe, Vormundschaften)
L 108 A (Lippische Amtsprotokolle)
Nachfolgende Bestände:
L 109 Schötmar [Verwaltungs- und Landratsamt Schötmar]
D 23 Oerlinghausen [Amtsgericht Oerlinghausen]
D 105 Schötmar [Amtmann in Schötmar] [heute Bestand K 1 des Kreisarchivs Lippe]
Literatur:
Kittel, Erich: Die älteren lippischen Landesgesetze und Ordnungen. Mit zwei Beiträgen von H. Stöwer und K. Sundergeld, in: Lippische Mitteilungen Bd. 26 (1957), S. 48-74
Stöwer, Herbert: Die lippische Amtsordnung vom 11. März 1536, in: Lippische Mitteilungen Bd. 31 (1962), S. 145-147
Stöwer, Herbert: Die lippische Kommunalverfassung, in: Archivpflege in Westfalen und Lippe Nr. 8, Juli 1976, S. 3-14
202 Kartons = 2780 Archivbände 1491-1881. - Findbuch: L 108 Oerlinghausen.
Bestand
German
Kittel, Erich / Stöwer, Herbert / Sundergeld, Karl, Die älteren lippischen Landesgesetze und Ordnungen, in: Lippische Mitteilungen, 26 (1957), S. 48-78; Stöwer, Herbert, Die lippische Kommunalverfassung, in: Archivpflege in Westfalen und Lippe Nr. 8, Juli 1976, S. 3-14; Klein, Thomas / Hubatsch, Walter (Hg.), Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte, Band 16, Marburg 1981, S. 207ff.; Jeserich, Kurt G. A. / Pohl, Hans / Unruh, Georg-Christoph von (Hg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, Band 1-6, Stuttgart 1983-1988, Band 2, S. 757; Reuter, August, Die Dorfschaft Oerlinghausen. Aufzeichnungen, bearb von Fritz Soll sen. und jun., 2. Auflage, Leopoldshöhe 1995.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
- Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)
- 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Tektonik)
- 1.1. Land Lippe (bis 1947) (Tektonik)
- 1.1.2. Verwaltung, Justiz (Tektonik)
- 1.1.2.2. Allgemeine und innere Verwaltung (Tektonik)
- 1.1.2.2.5. Ämter (Tektonik)
- Amt Oerlinghausen (Bestand)