Mandatum de producendo testamento Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes
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(1) 3694
Wismar W 69 (W W 2 n. 69)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 23. 1. Kläger W
(1691-1702) 24.04.1702-24.03.1707
Kläger: (2) Dr. Jacob Gerdes und Dr. Joachim Köckert als Vormünder der Kinder zweiter Ehe des Oberstleutnant David Friedrich von Wachenfeldt mit Barbara Maria Kistenmacher
Beklagter: Anna Hedwig von Bülow, Witwe des Oberstleutnant von Wachenfeldt
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Jacob Gerdes, Dr. Joachim Köckert (A & P) Bekl.: Dr. Friedrich Anthon (A & P), seit September 1702 Dr. Christoph Gröning (A & P)
Fallbeschreibung: Die Kl. bitten die Bekl. zur Herausgabe des Testaments ihres verstorbenen Ehemannes anzuweisen und dieses zu eröffnen, um die Ansprüche ihrer Mündel reklamieren zu können. Das Tribunal weist die Bekl. am 26.04. entsprechend an, am 04.05. überreicht sie das Testament, am 05.05. setzt das Tribunal die Eröffnung auf den 09.05. an. Am 15.05. legen die Kl. Widerspruch gegen das Testament ein, erbitten aber Fristverlängerung für weitere Ausführungen, die sie am 16.05. erhalten. Am 22.06. zweifeln die Kl. das Testament ihres Vaters aus mehreren formellen Gründen an und bitten um eine andere als im Testament festgelegte Teilung des Erbes. Das Tribunal fordert die Bekl. am 26.06. zur Erwiderung auf. Ebenfalls am 22.06. legen die Kl. eine Aufstellung über die Mitgift der zweiten Ehefrau Wachenfeldts, Barbara Maria Kistenmacher, vor und bitten, ihren Mündeln diese Gegenstände bzw. die entsprechende Geldsumme aus dem Erbe auszuzahlen. Das Tribunal erläßt am 26.06. ein entsprechendes Mandat an die Bekl. Am 22.06. bitten die Kl. ebenfalls um ein mündliches Verhör der Bekl., um alle gegenseitigen Ansprüche zügig ausräumen zu können, das Tribunal setzt am 26.06. einen Vorbescheid auf den 04.08. an und lädt die Parteien dazu ein. Vor dem 04.08. erklärt die Bekl., die Mehrheit des Erbes habe der Verstorbene im Krieg erworben, als er bereits mit ihr verheiratet gewesen sei, sie bittet um Bestellung eines Anwaltes und zweier Vormünder für sich und ihre Kinder. Das Tribunal verschiebt den Vorbescheid am 04.08. um 4 Wochen und verspricht, Vormünder zu bestellen. Am 28.08. bitten die Kl. darum, die Bekl. anzuweisen, am 01.09. persönlich zum Vorbescheid zu erscheinen, das Tribunal lehnt dies am 01.09. ab und bestellt Dr. Christoph Gröning zu ihrem Anwalt in dieser Sache. Am 01.09. bitten die Kl. darum, der Bekl. bei 50 Rtlr Strafe zu befehlen, auf die Mandate des Tribunals zu antworten und ein Inventar über das Wachenfeldtsche Erbe einzubringen. Das Tribunal fordert die Bekl. am 02.09. zur Erwiderung auf. Am 28.09. bittet Dr. Gröning um Fristverlängerung, die er am 30.09. erhält. Am 25.10. bitten die Kl., der Bekl. eine letzte, 8tägige Frist zu setzen, das Tribunal folgt dem am 26.10. Am 03.11. bittet die Bekl. um letztmalige Fristverlängerung, die sie am 06.11. erhält. Am 09.11. bitten die Kl. darum, die Bekl. zur Stellung einer Kaution zu veranlassen, daß diese die Häuser aus der Erbschaft in gutem Zustand erhält und die Mieten und sonstige Einnahmen für ihren Erhalt verwendet. Das Tribunal weist die Bekl. am 10.11. entsprechend an. Am 23.11. verteidigt die Bekl. die Gültigkeit des Testaments ihres verstorbenen Mannes als seinen letzten Willen, der befolgt werden müsse und bittet diesen umzusetzen. Das Tribunal fordert die Kl. am 25.11. zur Erwiderung auf. Am 23.11. legt die Bekl. zudem ein Inventar über die Güter und Briefe ihres Mannes vor, die sie bei seinem Tod übernommen hat und erklärt ihre Bereitschaft, dasjenige, was Kindern aus der ersten und zweiten Ehe zusteht, abzuliefern. Das Tribunal teilt auch dies den Kl.n am 25.11. mit ebenso wie die Ablehnung der Kl.in wegen der geforderten Kaution für die Bewirtschaftung der Häuser. Am 30.12.1702 bestehen die Kl. auf ihren Forderungen an das Erbe, leugnen die Gültigkeit des Testaments weiterhin und bitten um Befragung von Zeugen. Außerdem widersprechen sie dem von der Bekl. vorgelegten Inventar und fordern Beweise bzw. einen Eid dafür, daß der Verstorbene der Bekl. und ihrer jüngsten Tochter Dinge geschenkt habe. Das Tribunal fordert die Bekl. am 08.01.1703 zur Erwiderung auf. Am 23.02. beschweren sich die Kl., daß die Antwort noch nicht erfolgt sei und erbitten Urteil, das Tribunal erneuert am 24.02. sein Mandat an die Bekl. Am 24.03. beschweren sich die Kl. erneut über die nichterfolgte Reaktion der Bekl. und erbitten Urteil. Das Tribunal benachrichtigt die Bekl. am 26.03., die am 30.03. und 27.04. erneut Fristverlängerung erbittet und diese am 31.03. und 28.04. erhält. Am 09.06. bitten die Kl., die Beweisaufnahme zu schließen und den Fall zu entscheiden, das Tribunal sagt dies am 16.06. zu. Am 03.07. bittet die Bekl. wegen Krankheit ihres Anwalts erneut um Fristverlängerung, die sie am 05.07. erhält. Am 13.07. verspricht das Tribunal auf Antrag der Parteien vom 10.07. die Akten an die Referenten auszugeben. Am 31.08. verteidigt die Bekl. erneut die Gültigkeit des Testaments ihres Mannes. Das Tribunal teilt dies den den Kl.n am 20.09. mit und schließt die Beweisaufnahme. Am 22.09. legt die Bekl. weitere Beweise zu dem von ihr vorgelegten Erbinventar vor, die das Tribunal am 25.09. zur Entscheidung zuläßt. Am 20.10. trägt die Bekl. erneut vor, ein Bescheid des Tribunals darauf erhellt nicht. Am 23.10. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 26.10. fordert das Tribunal von den Testamentszeugen Pastor Horn und Major Bruhn einen Eid über die richtige Aufnahme des Testaments. Es fordert zudem einen Eid von der Bekl. über die Richtigkeit des Inventars der Erbgüter ihres Mannes, einen Zustandsbericht über die Immobilien ihres Mannes bei dessen Tod. Am 08.11. erbitten die Kl. Erklärung des Urteils, bezweifeln den Wahrheitsgehalt des Inventars, da der Verstorbene sehr vermögend war und fordern erneut Kaution für den Erhalt und die Bewirtschaftung der Immobilien. Das Tribunal fordert die Bekl. am 13.11. zur Erwiderung auf. Diese bittet am 07.12. um Fristverlängerung zum Einreichen des Remedium impugnativum und erreicht diese am 10.12. Am 11.12. bitten die Kl. um Ableistung des Eides durch Pastor Jorn und Major Bruhn. Das Tribunal fordert die Bekl. am 13.12.1703 auf, die "Abstattung des Eides gebührend zu beschaffen." Am 07.01.1704 bittet die Bekl. um Fristverlängerung und darum, dem Assessor Westphal aufzutragen, den Zeugen den Eid abzunehmen, am 28.01. lädt das Tribunal die Zeugen zur Abstattung des Eides vor das Tribunalskollegium. Am 24.01. bittet die Witwe des Leutnants Evers bei der Eidesleistung anwesend sein zu dürfen. Das Tribunal kommt der Bitte am 28.01. nach. Am 01.02. bitten die Kl., die Frist, die der Bekl. zur Erwiderung gesetzt worden ist, für verfallen zu erklären, das Tribunal lehnt dies am 04.02. ab. Am 20.02. legt die Bekl. Sicherheiten für die Forderungen der Kl. vor, das Tribunal fordert die Kl. am 25.02. zur Erwiderung auf. Am 04.03. ergänzt die Bekl. das Erbinventar ihres Mannes und bietet Eid darauf an. Am 15.03. bitten die Kl. um Urteil in der Sache, am 30.05. erinnern die Kl. daran, daß die Bekl. beauftragt worde, einen Bericht über den Zustand der Immobilien vorzulegen. Am 11.07.1704 setzt das Tribunal einen Termin zur Eidesleistung wegen des Erbinventars auf den 02.09. an und entscheidet über die Verteilung des Erbes, das Gericht fordert gleichzeitig einen Zustandsbericht über die Häuser. Am 18.08. kündigt die Bekl. restitutio in integrum gegen einige Punkte des Urteils an, bittet aber zunächst um Fristverlängerung, die sie am 20.08.erhält. Am selben Tag fordern die Kl. weitere Beweise von der Bekl., bevor diese den Eid über das Erbinventar ablegt. Am 26.09.kennzeichnet das Tribunal den Eid als ersten Schritt auf dem Weg zu einem Vergleich über die Teilung des Erbes, den es anstrebt. Am 26.09. erinnern die Kl. daran, daß die Bekl. aufgefordert war, einen Zustandsbericht über die Immobilien vorzulegen und bitten um Durchsetzung dieses Mandates. Das Tribunal fordert die Bekl. am 15.10. auf, das Mandat zu befolgen und erteilt am 13.10. auf Bitte der Bekl. vom 29.09. eine weitere Fristverlängerung für die Bekl. Am 13.10. bitten die Kl., keine weitere Fristverlängerung zu gewähren, am 29.10. bittet die Bekl. um Kopien eingereichter Beweisstücke, die sie für ihren Schriftsatz benötigt und erhält diese am 30.10. Am selben Tag bittet die Bekl. wegen des Bauzustandsberichts erneut um Fristverlängerung, die sie am 31.10. erhält. Am 10.11. legt die Bekl. weitere Beweise für ihre Forderungen an die Erbschaft und die Zustandsberichte der Immobilien vor, am 15.11. setzt das Tribunal den 05.12. zur Eidesleistung an. Am 22.11. stellen die Kl. Forderungen an das Erbe ihrer Mutter, das von der Bekl. genutzt wird. Am 19.12. danken die Kl. für den Vorbescheid, bei dem sie sich darauf geeinigt haben, das "corpus bonorum" formieren zu wollen. Da die Witwe dabei Schwierigkeiten bereitet, bitten die Kl. den Kindern letzter Ehe eigene Vormünder zu bestellen, um weiterzukommen. Das Tribunal weist die Bekl. am 20.12.1704 entsprechend an. Am 10.02.1705 bitten die Kl. um Bestellung des Assessors Oldenburg zum Kommissar für die Feststellung des Erbes und um Anforderung aller Rechnungen der Bekl. Das Tribunal folgt dem Antrag am 11.02. Am 12.02. gibt die Witwe Evers Auskunft über den Verbleib aus dem Erbe ihrer Mutter, das von der Bekl. genutzt und teilweise verkauft worden ist und bittet, ihr das ihr zustehende Gut zu sichern. Am 06.03. bittet die Bekl. den Assessor Thessin zu Cokommissar zu ernennen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 07.03. Am 14.03. bitten die Kl., die Kommission darauf auszudehnen, sich auch mit allen Miterben abzufinden. Das Tribunal sagt dies am 16.03. zu, am 17.03. äußern die Kl. sich zur Mitteilung der Witwe Evers. Am 21.03.1707 danken die Kl. für die erlassene Kommission, der es gelungen ist, einen Vergleich auszuhandeln und bringen diesen zu Protokoll. (6) 1. Tribunal 1702"
Prozessbeilagen: (7) Testament des David Friedrich von Wachenfeldt vom 05.03.1702; von Notar Stephan Raiser aufgenommene Befragung der Zeugen Johann Kirchendey, Töpfer und Marten Lück, Tischler zu Wismar vom 19.05.1702; Aufstellung über Heiratsgut der Barbara Maria Kistenmacher (o.D.); von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 28.06.1702; Aufstellung, was Agneta Sophia von Wachenfeldt von Leutnant Ewers geschenkt worden ist; Aufstellung über die Paten von Joachim Friedrich, Carl Friedrich, Anna Catharina und David Friedrich von Wachenfeldt mit Summe von deren Geschenken (85 Rtlr); "Designatio der gesamten Bahrschafften, Foderungen, Immobilien, Mobilien, Briefschafften und Schulden, welche bey meines sehl. Mannes, des weylandt H. Obrist Lieutnants von Wachenfelts sehl. Absterben im Sterbhause sind befunden worden; von Kl.n vorgelegte Articuli Probatoriales für Dr. Friedrich Anthon, Michael Bruns, Notar Erich Schilling, Tischler Martin Lück, Töpfer Johann Kirchendey und Christian Wayse; Abtretung von 1.000 fl. durch Oberstleutnant von Wachenfeldt an seine Ehefrau, die Bekl., vom 01.12.1698; Ehevertrag zwischen Paul Andreas von Bülow auf Stieten und David Friedrich von Wachenfeldt auf Klein Bresen vom 24.11.1691; Quittungen Wachenfeldts vom 28.12.1691, 01.12.1692, 11.02.1693 und 24.01.1702; Ergänzung zum Erbinventar des David Friedrich von Wachenfeldt (o.D.); Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Gröning vom 08.04.1704; "Designation meiner Forderungen auß der Gemeinen Erbschafft" der Bekl.; "Description des Zustandes der Häuser und Buden wie sie bey meines sehl. Mannes Absterben gewesen" von Bekl.; Einschätzungen der Bewohner der Häuser, N N Bruhn, J. Schneider, H. Eib und Christian Wiese über deren baulichen Zustand vom 03. und 04.11.1704; Aufstellung über Heiratsgut der Barbara Kistmacher, das sich noch im Besitz der Bekl. befindet; Eidesformel der Bekl.; Inventar der aus Livland gekommenen Sachen; Bericht der Kommissare Oldenburg und Tessin vom 19.03.1707
Beklagter: Anna Hedwig von Bülow, Witwe des Oberstleutnant von Wachenfeldt
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Jacob Gerdes, Dr. Joachim Köckert (A & P) Bekl.: Dr. Friedrich Anthon (A & P), seit September 1702 Dr. Christoph Gröning (A & P)
Fallbeschreibung: Die Kl. bitten die Bekl. zur Herausgabe des Testaments ihres verstorbenen Ehemannes anzuweisen und dieses zu eröffnen, um die Ansprüche ihrer Mündel reklamieren zu können. Das Tribunal weist die Bekl. am 26.04. entsprechend an, am 04.05. überreicht sie das Testament, am 05.05. setzt das Tribunal die Eröffnung auf den 09.05. an. Am 15.05. legen die Kl. Widerspruch gegen das Testament ein, erbitten aber Fristverlängerung für weitere Ausführungen, die sie am 16.05. erhalten. Am 22.06. zweifeln die Kl. das Testament ihres Vaters aus mehreren formellen Gründen an und bitten um eine andere als im Testament festgelegte Teilung des Erbes. Das Tribunal fordert die Bekl. am 26.06. zur Erwiderung auf. Ebenfalls am 22.06. legen die Kl. eine Aufstellung über die Mitgift der zweiten Ehefrau Wachenfeldts, Barbara Maria Kistenmacher, vor und bitten, ihren Mündeln diese Gegenstände bzw. die entsprechende Geldsumme aus dem Erbe auszuzahlen. Das Tribunal erläßt am 26.06. ein entsprechendes Mandat an die Bekl. Am 22.06. bitten die Kl. ebenfalls um ein mündliches Verhör der Bekl., um alle gegenseitigen Ansprüche zügig ausräumen zu können, das Tribunal setzt am 26.06. einen Vorbescheid auf den 04.08. an und lädt die Parteien dazu ein. Vor dem 04.08. erklärt die Bekl., die Mehrheit des Erbes habe der Verstorbene im Krieg erworben, als er bereits mit ihr verheiratet gewesen sei, sie bittet um Bestellung eines Anwaltes und zweier Vormünder für sich und ihre Kinder. Das Tribunal verschiebt den Vorbescheid am 04.08. um 4 Wochen und verspricht, Vormünder zu bestellen. Am 28.08. bitten die Kl. darum, die Bekl. anzuweisen, am 01.09. persönlich zum Vorbescheid zu erscheinen, das Tribunal lehnt dies am 01.09. ab und bestellt Dr. Christoph Gröning zu ihrem Anwalt in dieser Sache. Am 01.09. bitten die Kl. darum, der Bekl. bei 50 Rtlr Strafe zu befehlen, auf die Mandate des Tribunals zu antworten und ein Inventar über das Wachenfeldtsche Erbe einzubringen. Das Tribunal fordert die Bekl. am 02.09. zur Erwiderung auf. Am 28.09. bittet Dr. Gröning um Fristverlängerung, die er am 30.09. erhält. Am 25.10. bitten die Kl., der Bekl. eine letzte, 8tägige Frist zu setzen, das Tribunal folgt dem am 26.10. Am 03.11. bittet die Bekl. um letztmalige Fristverlängerung, die sie am 06.11. erhält. Am 09.11. bitten die Kl. darum, die Bekl. zur Stellung einer Kaution zu veranlassen, daß diese die Häuser aus der Erbschaft in gutem Zustand erhält und die Mieten und sonstige Einnahmen für ihren Erhalt verwendet. Das Tribunal weist die Bekl. am 10.11. entsprechend an. Am 23.11. verteidigt die Bekl. die Gültigkeit des Testaments ihres verstorbenen Mannes als seinen letzten Willen, der befolgt werden müsse und bittet diesen umzusetzen. Das Tribunal fordert die Kl. am 25.11. zur Erwiderung auf. Am 23.11. legt die Bekl. zudem ein Inventar über die Güter und Briefe ihres Mannes vor, die sie bei seinem Tod übernommen hat und erklärt ihre Bereitschaft, dasjenige, was Kindern aus der ersten und zweiten Ehe zusteht, abzuliefern. Das Tribunal teilt auch dies den Kl.n am 25.11. mit ebenso wie die Ablehnung der Kl.in wegen der geforderten Kaution für die Bewirtschaftung der Häuser. Am 30.12.1702 bestehen die Kl. auf ihren Forderungen an das Erbe, leugnen die Gültigkeit des Testaments weiterhin und bitten um Befragung von Zeugen. Außerdem widersprechen sie dem von der Bekl. vorgelegten Inventar und fordern Beweise bzw. einen Eid dafür, daß der Verstorbene der Bekl. und ihrer jüngsten Tochter Dinge geschenkt habe. Das Tribunal fordert die Bekl. am 08.01.1703 zur Erwiderung auf. Am 23.02. beschweren sich die Kl., daß die Antwort noch nicht erfolgt sei und erbitten Urteil, das Tribunal erneuert am 24.02. sein Mandat an die Bekl. Am 24.03. beschweren sich die Kl. erneut über die nichterfolgte Reaktion der Bekl. und erbitten Urteil. Das Tribunal benachrichtigt die Bekl. am 26.03., die am 30.03. und 27.04. erneut Fristverlängerung erbittet und diese am 31.03. und 28.04. erhält. Am 09.06. bitten die Kl., die Beweisaufnahme zu schließen und den Fall zu entscheiden, das Tribunal sagt dies am 16.06. zu. Am 03.07. bittet die Bekl. wegen Krankheit ihres Anwalts erneut um Fristverlängerung, die sie am 05.07. erhält. Am 13.07. verspricht das Tribunal auf Antrag der Parteien vom 10.07. die Akten an die Referenten auszugeben. Am 31.08. verteidigt die Bekl. erneut die Gültigkeit des Testaments ihres Mannes. Das Tribunal teilt dies den den Kl.n am 20.09. mit und schließt die Beweisaufnahme. Am 22.09. legt die Bekl. weitere Beweise zu dem von ihr vorgelegten Erbinventar vor, die das Tribunal am 25.09. zur Entscheidung zuläßt. Am 20.10. trägt die Bekl. erneut vor, ein Bescheid des Tribunals darauf erhellt nicht. Am 23.10. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 26.10. fordert das Tribunal von den Testamentszeugen Pastor Horn und Major Bruhn einen Eid über die richtige Aufnahme des Testaments. Es fordert zudem einen Eid von der Bekl. über die Richtigkeit des Inventars der Erbgüter ihres Mannes, einen Zustandsbericht über die Immobilien ihres Mannes bei dessen Tod. Am 08.11. erbitten die Kl. Erklärung des Urteils, bezweifeln den Wahrheitsgehalt des Inventars, da der Verstorbene sehr vermögend war und fordern erneut Kaution für den Erhalt und die Bewirtschaftung der Immobilien. Das Tribunal fordert die Bekl. am 13.11. zur Erwiderung auf. Diese bittet am 07.12. um Fristverlängerung zum Einreichen des Remedium impugnativum und erreicht diese am 10.12. Am 11.12. bitten die Kl. um Ableistung des Eides durch Pastor Jorn und Major Bruhn. Das Tribunal fordert die Bekl. am 13.12.1703 auf, die "Abstattung des Eides gebührend zu beschaffen." Am 07.01.1704 bittet die Bekl. um Fristverlängerung und darum, dem Assessor Westphal aufzutragen, den Zeugen den Eid abzunehmen, am 28.01. lädt das Tribunal die Zeugen zur Abstattung des Eides vor das Tribunalskollegium. Am 24.01. bittet die Witwe des Leutnants Evers bei der Eidesleistung anwesend sein zu dürfen. Das Tribunal kommt der Bitte am 28.01. nach. Am 01.02. bitten die Kl., die Frist, die der Bekl. zur Erwiderung gesetzt worden ist, für verfallen zu erklären, das Tribunal lehnt dies am 04.02. ab. Am 20.02. legt die Bekl. Sicherheiten für die Forderungen der Kl. vor, das Tribunal fordert die Kl. am 25.02. zur Erwiderung auf. Am 04.03. ergänzt die Bekl. das Erbinventar ihres Mannes und bietet Eid darauf an. Am 15.03. bitten die Kl. um Urteil in der Sache, am 30.05. erinnern die Kl. daran, daß die Bekl. beauftragt worde, einen Bericht über den Zustand der Immobilien vorzulegen. Am 11.07.1704 setzt das Tribunal einen Termin zur Eidesleistung wegen des Erbinventars auf den 02.09. an und entscheidet über die Verteilung des Erbes, das Gericht fordert gleichzeitig einen Zustandsbericht über die Häuser. Am 18.08. kündigt die Bekl. restitutio in integrum gegen einige Punkte des Urteils an, bittet aber zunächst um Fristverlängerung, die sie am 20.08.erhält. Am selben Tag fordern die Kl. weitere Beweise von der Bekl., bevor diese den Eid über das Erbinventar ablegt. Am 26.09.kennzeichnet das Tribunal den Eid als ersten Schritt auf dem Weg zu einem Vergleich über die Teilung des Erbes, den es anstrebt. Am 26.09. erinnern die Kl. daran, daß die Bekl. aufgefordert war, einen Zustandsbericht über die Immobilien vorzulegen und bitten um Durchsetzung dieses Mandates. Das Tribunal fordert die Bekl. am 15.10. auf, das Mandat zu befolgen und erteilt am 13.10. auf Bitte der Bekl. vom 29.09. eine weitere Fristverlängerung für die Bekl. Am 13.10. bitten die Kl., keine weitere Fristverlängerung zu gewähren, am 29.10. bittet die Bekl. um Kopien eingereichter Beweisstücke, die sie für ihren Schriftsatz benötigt und erhält diese am 30.10. Am selben Tag bittet die Bekl. wegen des Bauzustandsberichts erneut um Fristverlängerung, die sie am 31.10. erhält. Am 10.11. legt die Bekl. weitere Beweise für ihre Forderungen an die Erbschaft und die Zustandsberichte der Immobilien vor, am 15.11. setzt das Tribunal den 05.12. zur Eidesleistung an. Am 22.11. stellen die Kl. Forderungen an das Erbe ihrer Mutter, das von der Bekl. genutzt wird. Am 19.12. danken die Kl. für den Vorbescheid, bei dem sie sich darauf geeinigt haben, das "corpus bonorum" formieren zu wollen. Da die Witwe dabei Schwierigkeiten bereitet, bitten die Kl. den Kindern letzter Ehe eigene Vormünder zu bestellen, um weiterzukommen. Das Tribunal weist die Bekl. am 20.12.1704 entsprechend an. Am 10.02.1705 bitten die Kl. um Bestellung des Assessors Oldenburg zum Kommissar für die Feststellung des Erbes und um Anforderung aller Rechnungen der Bekl. Das Tribunal folgt dem Antrag am 11.02. Am 12.02. gibt die Witwe Evers Auskunft über den Verbleib aus dem Erbe ihrer Mutter, das von der Bekl. genutzt und teilweise verkauft worden ist und bittet, ihr das ihr zustehende Gut zu sichern. Am 06.03. bittet die Bekl. den Assessor Thessin zu Cokommissar zu ernennen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 07.03. Am 14.03. bitten die Kl., die Kommission darauf auszudehnen, sich auch mit allen Miterben abzufinden. Das Tribunal sagt dies am 16.03. zu, am 17.03. äußern die Kl. sich zur Mitteilung der Witwe Evers. Am 21.03.1707 danken die Kl. für die erlassene Kommission, der es gelungen ist, einen Vergleich auszuhandeln und bringen diesen zu Protokoll. (6) 1. Tribunal 1702"
Prozessbeilagen: (7) Testament des David Friedrich von Wachenfeldt vom 05.03.1702; von Notar Stephan Raiser aufgenommene Befragung der Zeugen Johann Kirchendey, Töpfer und Marten Lück, Tischler zu Wismar vom 19.05.1702; Aufstellung über Heiratsgut der Barbara Maria Kistenmacher (o.D.); von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 28.06.1702; Aufstellung, was Agneta Sophia von Wachenfeldt von Leutnant Ewers geschenkt worden ist; Aufstellung über die Paten von Joachim Friedrich, Carl Friedrich, Anna Catharina und David Friedrich von Wachenfeldt mit Summe von deren Geschenken (85 Rtlr); "Designatio der gesamten Bahrschafften, Foderungen, Immobilien, Mobilien, Briefschafften und Schulden, welche bey meines sehl. Mannes, des weylandt H. Obrist Lieutnants von Wachenfelts sehl. Absterben im Sterbhause sind befunden worden; von Kl.n vorgelegte Articuli Probatoriales für Dr. Friedrich Anthon, Michael Bruns, Notar Erich Schilling, Tischler Martin Lück, Töpfer Johann Kirchendey und Christian Wayse; Abtretung von 1.000 fl. durch Oberstleutnant von Wachenfeldt an seine Ehefrau, die Bekl., vom 01.12.1698; Ehevertrag zwischen Paul Andreas von Bülow auf Stieten und David Friedrich von Wachenfeldt auf Klein Bresen vom 24.11.1691; Quittungen Wachenfeldts vom 28.12.1691, 01.12.1692, 11.02.1693 und 24.01.1702; Ergänzung zum Erbinventar des David Friedrich von Wachenfeldt (o.D.); Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Gröning vom 08.04.1704; "Designation meiner Forderungen auß der Gemeinen Erbschafft" der Bekl.; "Description des Zustandes der Häuser und Buden wie sie bey meines sehl. Mannes Absterben gewesen" von Bekl.; Einschätzungen der Bewohner der Häuser, N N Bruhn, J. Schneider, H. Eib und Christian Wiese über deren baulichen Zustand vom 03. und 04.11.1704; Aufstellung über Heiratsgut der Barbara Kistmacher, das sich noch im Besitz der Bekl. befindet; Eidesformel der Bekl.; Inventar der aus Livland gekommenen Sachen; Bericht der Kommissare Oldenburg und Tessin vom 19.03.1707
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ