Adrian Hut (Adrianus Huth), öffentlicher Notar kraft kaiserlicher Autorität, bekundet, dass er mit den Zeugen bei den im Folgenden geschilderten H...
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2083
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1701-1710
1706 April 3
Ausfertigung, Pergament, mit grün-roter Seidenschnur angehängtes Siegel in Holzkapsel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... im iahr nach Christi unsers lieben Herrn und Heylandes gnadenreichen geburth eintausend siebenhundert und sechs indictione decima quarta bey glorwürdigster hersch- und regierung des allerdurchleuchtigsten großmächtigsten und unuberwindlichsten fürsten und herrn herrn Iosephi primi erwöhlten römischen kayßers zu allen zeiten mehrern des reichs ... unsers allergnädigsten kayßers königs und [?] herrn ihrer kayserlichen und königlichen mayestät reiche des römischen im 16ten des hungarischen im 18ten und des böheimbischen im ersten iahre Sambstags so da war der 3te monathstag Aprilis ... den 18ten monaths Iunii ...
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Adrian Hut (Adrianus Huth), öffentlicher Notar kraft kaiserlicher Autorität, bekundet, dass er mit den Zeugen bei den im Folgenden geschilderten Handlungen persönlich anwesend gewesen ist, sie gesehen und gehört, dieses Notariatsinstrument eigenhändig ausgefertigt, unterschrieben und mit seinem Notariatssiegel (appenso notariatus sigillo in capsula) besiegelt hat. Der Notar berichtet, dass er 1706 April 3 von Georg Anton (Anthon) Freiherr von Ried (Riedt), Kurmainzer Kämmerer, Rat und Oberamtmannn in Hausen (Haußen) [bei Steinau an der Straße] und Joß (Burgioßa) schriftlich gebeten wurde, sich nach Salmünster zu begeben und im dortigen Wirtshaus Zum Weißen Ross einzukehren. Der Notar erschien in Begleitung des Boten, der die Bitte des Oberamtmanns überbracht hatte, 1706 April 4 (altero die alß den 4ten huius) in Salmünster. Der Oberamtmann Georg Anton erklärte dem Notar darauf, dass er sich 1706 April 7 (den darauffolgenden Mittwochen alß den 7ten) mit zwei Zeugen bereit halten sollte, um die vom Oberamtmann und dem Hanauer Beamten aus Steinau [an der Straße] im Gebiet von Ahl vorzunehmende Grenzsteinsetzung zu protokollieren und darüber ein Notariatsinstrument auszufertigen. Der zuständige Hanauer Rat und Amtmann, Johann Kaspar (Caspar) Schmid ließ sich jedoch schriftlich entschuldigen, da er wegen des Buß- und Bettages (wegen einfallenden buß-, fast- und bettags) mit seinen Leuten nicht kommen konnte. Der Ortstermin wurde daher auf 1706 April 8 (uf den 8ten) verschoben. Am angesetzten Termin erschienen in Ahl der Notar; der Oberamtmann Georg Anton; der Hanauer Amtmann Johann Kaspar; Martin Walter, kurmainzischer Kellerer in Hausen; Bernhard (Bernhardt) Wagner aus Steinau [an der Straße], Hanauer Oberförster, mit den drei Steinsetzern Hieronymus Praun, Heinrich (Henrich) Langer und Konrad (Conrad) Rureußer; der Förster Nikolaus (Nicolaus) Brüll; Johann Philipp von Hutten und, aus dem Gericht Burgjoß (Joßgrund), die kurmainzischen Steinsetzer Johann Sax, Jakob (Jacob) Rützell, Jobst (Jost) Senner, Paul (Paulus) Ruggert, Friedrich (Friederich) Abersfeldt und Michael Ruggert. Der Oberamtmann Georg Anton forderte den Notar erneut auf, alle folgenden Handlungen, insbesondere die Steinsetzungen, genau zu protokollieren und darüber ein Notariatsinstrument auszufertigen. Der Oberamtmann führte weiter aus, dass die Grenzstreitigkeiten zwischen Mainz und Hanau von den beiderseits Bevollmächtigten (commissarios), auf Mainzer Seite von den Hofräten von Langen und Dr. Reigelt, auf Hanauer Seite vom Geheimen Rat von Edelsheim und vom Regierungsrat Leutnant Crantz, in einem Vergleich beigelegt wurden. Vom Kurmainzer Oberamtmann Georg Anton und vom Hanauer Geheimen Rat von Edelsheim wurden die Landvermesser (geometrae) von ihren Pflichten gegenüber ihren Herrschaften entbunden, um die Grenzlegung unparteiisch vorzunehmen. Der Hanauer Amtmann Johann Kaspar brachte zu dem Ortstermin in Salmünster keinen eigenen Notar mit, sondern lediglich einen Lageplan (grundriß) in zweifacher Ausfertigung. Der Amtmann meinte, es genüge, wenn nach erfolgter Steinsetzung die Lagepläne von beiden Amtmännern unterschrieben würden, was der kurmainzische Oberamtmann ablehnte. Daraufhin bat der Hanauer Amtmann den Notar, ihm gegen Zahlung der entsprechenden Gebühr ebenfalls ein Notariatsinstrument über die Steinsetzung auszufertigen. Der Notar fragte die Zeugen, Nikolaus Ziegler und Kaspar Neumann, beide vom Freihof in Salmünster, ob sie die folgenden Handlungen unparteiisch beobachten und auf spätere Anfrage gegen Bezahlung der entsprechenden Gebühr bezeugen wollten, was beide bejahten. Der Notar vereidigte anschließend die Zeugen. Danach sprach Johann Philipp von Hutten den Notar an und legte auch im Namen seines Bruders Einspruch gegen die Steinsetzung ein, da ihre Rechte dadurch berührt würden; er bat den Notar, ihm ebenfalls ein Notariatsinstrument auszufertigen. Johann Philipp von Hutten sprach auch die Zeugen an, die sich ihm aber entzogen. Sowohl der Kurmainzer Oberamtmann als auch der Hanauer Amtmann protestierten gegen das Vorgehen des von Hutten und lehnten seinen Einspruch ab. Sie wiesen den von Hutten darauf hin, dass er den Einspruch vor der zuständigen Kommission (coram commissione inclyta) hätte einlegen müssen. Außerdem hätten der Oberamtmann und der Amtmann lediglich den Auftrag, die von den Landvermessern festgelegten Grenzen mit Steinen zu markieren. Nachdem der Einspruch des Johann Philipp von Hutten abgewiesen worden war, begannen die Steinsetzer damit, die Grenze mit Steinen zu markieren. In die Grenzsteine Richtung Ahl wurden Kurmainzer Wappen, in die Grenzsteine Richtung Steinau [an der Straße] Hanauer Wappen eingemeißelt; zusätzlich wurde in jeden Grenzstein die Jahreszahl 1705 eingemeißelt. Es folgt eine Grenzbeschreibung. Am Dickgraben wurde die Steinsetzung unterbrochen, da nicht klar war, wo das Gebiet der von Hutten genau beginnt. Außerdem fehlten zur Beendigung der Grenzsetzung noch vier Steine. Es wurden daher nur noch die Löcher für die zu setzenden Steine ausgehoben. Die Beamten verließen den Ort; der Oberamtmann Georg Anton von Ried begleitete den Notar bis zum Stadttor von Salmünster. 1706 Juni 18 (den 18ten monaths Iunii) wurden die restlichen Grenzsteine gesetzt. Anwesend waren der Oberamtmann Georg Anton von Ried; der Amtmann Johann Kaspar Schmitt; Johann Philipp von Hutten; die Steinsetzer aus Salmünster und Steinau [an der Straße], für Kurmainz Bartholomäus (Barthel) Wolf, Matthäus (Mattheus) Hebel, Peter Aul und Johann (Hanß) Scherz, für Hanau Hieronymus Praun, Heinrich (Henrich) Lampert und Konrad Rureußer; der Oberförster [Bernhard Wagner]; einige Einwohner aus Steinau [an der Straße] sowie die vom Notar als Zeugen vereidigten Johann (Hanß) Georg Krieg aus Salmünster und Johann Georg Möller, Bürger und Ratsmitglied in Steinau [an der Straße]. Es folgt eine Grenzbeschreibung. Auf Bitte Johann Philipps von Hutten gestatteten der Kurmainzer Oberamtmann und der Hanauer Amtmann, dass in einige Grenzsteine zusätzlich das Wappen der von Hutten eingemeißelt werden darf. Damit wurde die Grenzsteinsetzung beendet. Handlungsort: Salmünster. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, 6. und 7. Seite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Nikolaus Ziegler, Kaspar Neumann, Johann Georg Krieg, Johann Georg Möller
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Adrian Hut (Adrianus Huth), öffentlicher Notar kraft kaiserlicher Autorität, bekundet, dass er mit den Zeugen bei den im Folgenden geschilderten Handlungen persönlich anwesend gewesen ist, sie gesehen und gehört, dieses Notariatsinstrument eigenhändig ausgefertigt, unterschrieben und mit seinem Notariatssiegel (appenso notariatus sigillo in capsula) besiegelt hat. Der Notar berichtet, dass er 1706 April 3 von Georg Anton (Anthon) Freiherr von Ried (Riedt), Kurmainzer Kämmerer, Rat und Oberamtmannn in Hausen (Haußen) [bei Steinau an der Straße] und Joß (Burgioßa) schriftlich gebeten wurde, sich nach Salmünster zu begeben und im dortigen Wirtshaus Zum Weißen Ross einzukehren. Der Notar erschien in Begleitung des Boten, der die Bitte des Oberamtmanns überbracht hatte, 1706 April 4 (altero die alß den 4ten huius) in Salmünster. Der Oberamtmann Georg Anton erklärte dem Notar darauf, dass er sich 1706 April 7 (den darauffolgenden Mittwochen alß den 7ten) mit zwei Zeugen bereit halten sollte, um die vom Oberamtmann und dem Hanauer Beamten aus Steinau [an der Straße] im Gebiet von Ahl vorzunehmende Grenzsteinsetzung zu protokollieren und darüber ein Notariatsinstrument auszufertigen. Der zuständige Hanauer Rat und Amtmann, Johann Kaspar (Caspar) Schmid ließ sich jedoch schriftlich entschuldigen, da er wegen des Buß- und Bettages (wegen einfallenden buß-, fast- und bettags) mit seinen Leuten nicht kommen konnte. Der Ortstermin wurde daher auf 1706 April 8 (uf den 8ten) verschoben. Am angesetzten Termin erschienen in Ahl der Notar; der Oberamtmann Georg Anton; der Hanauer Amtmann Johann Kaspar; Martin Walter, kurmainzischer Kellerer in Hausen; Bernhard (Bernhardt) Wagner aus Steinau [an der Straße], Hanauer Oberförster, mit den drei Steinsetzern Hieronymus Praun, Heinrich (Henrich) Langer und Konrad (Conrad) Rureußer; der Förster Nikolaus (Nicolaus) Brüll; Johann Philipp von Hutten und, aus dem Gericht Burgjoß (Joßgrund), die kurmainzischen Steinsetzer Johann Sax, Jakob (Jacob) Rützell, Jobst (Jost) Senner, Paul (Paulus) Ruggert, Friedrich (Friederich) Abersfeldt und Michael Ruggert. Der Oberamtmann Georg Anton forderte den Notar erneut auf, alle folgenden Handlungen, insbesondere die Steinsetzungen, genau zu protokollieren und darüber ein Notariatsinstrument auszufertigen. Der Oberamtmann führte weiter aus, dass die Grenzstreitigkeiten zwischen Mainz und Hanau von den beiderseits Bevollmächtigten (commissarios), auf Mainzer Seite von den Hofräten von Langen und Dr. Reigelt, auf Hanauer Seite vom Geheimen Rat von Edelsheim und vom Regierungsrat Leutnant Crantz, in einem Vergleich beigelegt wurden. Vom Kurmainzer Oberamtmann Georg Anton und vom Hanauer Geheimen Rat von Edelsheim wurden die Landvermesser (geometrae) von ihren Pflichten gegenüber ihren Herrschaften entbunden, um die Grenzlegung unparteiisch vorzunehmen. Der Hanauer Amtmann Johann Kaspar brachte zu dem Ortstermin in Salmünster keinen eigenen Notar mit, sondern lediglich einen Lageplan (grundriß) in zweifacher Ausfertigung. Der Amtmann meinte, es genüge, wenn nach erfolgter Steinsetzung die Lagepläne von beiden Amtmännern unterschrieben würden, was der kurmainzische Oberamtmann ablehnte. Daraufhin bat der Hanauer Amtmann den Notar, ihm gegen Zahlung der entsprechenden Gebühr ebenfalls ein Notariatsinstrument über die Steinsetzung auszufertigen. Der Notar fragte die Zeugen, Nikolaus Ziegler und Kaspar Neumann, beide vom Freihof in Salmünster, ob sie die folgenden Handlungen unparteiisch beobachten und auf spätere Anfrage gegen Bezahlung der entsprechenden Gebühr bezeugen wollten, was beide bejahten. Der Notar vereidigte anschließend die Zeugen. Danach sprach Johann Philipp von Hutten den Notar an und legte auch im Namen seines Bruders Einspruch gegen die Steinsetzung ein, da ihre Rechte dadurch berührt würden; er bat den Notar, ihm ebenfalls ein Notariatsinstrument auszufertigen. Johann Philipp von Hutten sprach auch die Zeugen an, die sich ihm aber entzogen. Sowohl der Kurmainzer Oberamtmann als auch der Hanauer Amtmann protestierten gegen das Vorgehen des von Hutten und lehnten seinen Einspruch ab. Sie wiesen den von Hutten darauf hin, dass er den Einspruch vor der zuständigen Kommission (coram commissione inclyta) hätte einlegen müssen. Außerdem hätten der Oberamtmann und der Amtmann lediglich den Auftrag, die von den Landvermessern festgelegten Grenzen mit Steinen zu markieren. Nachdem der Einspruch des Johann Philipp von Hutten abgewiesen worden war, begannen die Steinsetzer damit, die Grenze mit Steinen zu markieren. In die Grenzsteine Richtung Ahl wurden Kurmainzer Wappen, in die Grenzsteine Richtung Steinau [an der Straße] Hanauer Wappen eingemeißelt; zusätzlich wurde in jeden Grenzstein die Jahreszahl 1705 eingemeißelt. Es folgt eine Grenzbeschreibung. Am Dickgraben wurde die Steinsetzung unterbrochen, da nicht klar war, wo das Gebiet der von Hutten genau beginnt. Außerdem fehlten zur Beendigung der Grenzsetzung noch vier Steine. Es wurden daher nur noch die Löcher für die zu setzenden Steine ausgehoben. Die Beamten verließen den Ort; der Oberamtmann Georg Anton von Ried begleitete den Notar bis zum Stadttor von Salmünster. 1706 Juni 18 (den 18ten monaths Iunii) wurden die restlichen Grenzsteine gesetzt. Anwesend waren der Oberamtmann Georg Anton von Ried; der Amtmann Johann Kaspar Schmitt; Johann Philipp von Hutten; die Steinsetzer aus Salmünster und Steinau [an der Straße], für Kurmainz Bartholomäus (Barthel) Wolf, Matthäus (Mattheus) Hebel, Peter Aul und Johann (Hanß) Scherz, für Hanau Hieronymus Praun, Heinrich (Henrich) Lampert und Konrad Rureußer; der Oberförster [Bernhard Wagner]; einige Einwohner aus Steinau [an der Straße] sowie die vom Notar als Zeugen vereidigten Johann (Hanß) Georg Krieg aus Salmünster und Johann Georg Möller, Bürger und Ratsmitglied in Steinau [an der Straße]. Es folgt eine Grenzbeschreibung. Auf Bitte Johann Philipps von Hutten gestatteten der Kurmainzer Oberamtmann und der Hanauer Amtmann, dass in einige Grenzsteine zusätzlich das Wappen der von Hutten eingemeißelt werden darf. Damit wurde die Grenzsteinsetzung beendet. Handlungsort: Salmünster. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, 6. und 7. Seite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Nikolaus Ziegler, Kaspar Neumann, Johann Georg Krieg, Johann Georg Möller
Die Datierung der Urkunde folgt dem ersten in der Urkunde angegebenen Datum von 1706 April 3. Das Notariatsinstrument kann jedoch frühestens 1706 Juni 18 ausgefertigt worden sein, da erst dann die zweite Grenzsteinsetzung beendet war.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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