Schultheiß und Gericht zu Edenkoben verpflichten sich, für die Jahre 1644, 1645 und 1646 dem Jesuiten-Orden als jetzigem Inhaber des Klosters Heilsbruck je 12 Gulden für den kleinen Zehnt zu entrichten, da das Kloster nach altem Herkommen Anspruch auf den Kleinzehnt in der Gemarkung Edenkoben hat, wofür ihm die Verpflichtung obliegt, der Gemeinde das Faselvieh zu stellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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