Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet in einem Streit zwischen Hans von Nackenheim (Nackheim) einer- und Philipp von Hohenecken (Honeck) andererseits sowie zwischen dem genannten Hans einer- und Konrad Kolb von Wartenberg andererseits die Veranlassung seiner Räte. Der Streit ging um Lehen, die Georg von Breitenborn (Jorg von Breittenborne) (+) von Philipp und Konrad gehabt hatte und an denen Hans meint, Gerechtigkeiten zu haben. Beide Seiten sollen ihre Ansprüche vor dem Hofrichter und Räten vorbringen und dies dort nach Ordnung des Hofgerichts und ohne weitere Appellation entscheiden lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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