6) Nach einem Bericht des Komturs von Horneck wollen die von Neckarsulm, die nach Stuttgart zitiert wurden, nicht bei der mörderischen Tat in Weinsberg dabei gewesen sein. Sie hätten sich erst nachher zu dem Weinsberger Haufen begeben, wo sie zwar in Weinsberg gegessen und getrunken aber nichts von der Beute erhalten hätten, 11. April 1526
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 54 Bü 74, 5
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 54 Bauernkrieg
Bauernkrieg >> 2. Akten >> 7. Deutscher Orden in Mergentheim >> Die gegenseitigen Entschädigungsklagen des Deutschen Orden mit mehreren württembergischen Ämtern und die Entschädigung deutschherrischer Untertanen an die Grafen von Helfenstein aufgrund der Weinsberger Bluttat
1525-1527
Dokument
Horneck = Schloss Horneck : Gundelsheim HN
Neckarsulm HN
Stuttgart S
Weinsberg HN
Weinsberg HN; Bluttat
Die gegenseitigen Entschädigungsklagen des Deutschen Orden mit mehreren württembergischen Ämtern und die Entschädigung deutschherrischer Untertanen an die Grafen von Helfenstein aufgrund der Weinsberger Bluttat
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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