Henning Möller, Offizial der Hamburger Dompropstei, entscheidet im Prozeß zwischen dem Rat der Stadt Itzehoe und den Geistlichen der Sankt-Laurentii-Kirche, dass letztere für ihre und die zu ihren Pfründen gehörigen Häuser und sonstigen Immobilien nicht schoß­pflichtig sind.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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