Vertragsabschluss zwischen dem kaiserlichen Hof und dem Reichsgrafen Joseph August von Törring zu Gutenzell betreffend die lehensweise Überlassung des in der Herrschaft Balzheim gelegenen 'Glaserhofes' samt Grundstücken, Gehölzen und Jagdrecht sowie des Blutbannes und Geleitsrechtes, soweit das ehemalige Kloster Gutenzell dieselben innehatte (jedoch mit Ausnahme des Dorfes Bronnen), gegen Entrichtung einer jährlich zu zahlenden Rekognitionsgebühr