Conrad, Bischof von Münster und Administrator von Osnabrück, bekundet, daß sich sein Neffe und Getreuer, Graf Jost von Hoya und Bruchhausen (Hoye, Broickhusen), mit Ländern, Leuten und Untersassen ihm zu behuf des guten Herrn St. Paul und des Stifts Münster wie andere Grafen und Edelleute des Stifts unterstellt und ihm Burg und Stadt Nienburg (Nyggenborch) und die Burg Uchte zu Offenhäusern gemacht hat. Er verspricht dafür, den Grafen schützen zu wollen. Lehensgewere und Öffnungsrecht, die Herzog Johann von Sachsen, Engern und Westfalen und Herzog Heinrich von Braunschweig und Lüneburg, Sohn des verstorbenen Herzogs Otto, an den genannten Burgen und Stadt zustehen, sollen durch gegenwärtigen Vertrag nicht beeinträchtigt werden. Desgleichen darf Jost Burgen und Stadt den erwähnten Fürsten nicht gegen den Bischof öffnen. Siegelankündigung desselben sowie des Domdekans und -kapitels. Jost verspricht, den Vertrag zu halten, und kündigt ebenfalls sein Siegel an. Zeugen und Vermittler: von Seiten des Bischofs sein Neffe, Rat und Getreuer Graf Everwin von Bentheim und Steinfurt (Benthem, Stenforde), Godert Ketteier, Ritter, Herr Johann Valcke, Domscholaster in Münster, sein Marschall Johann Hake von Wolfsberg (Wulvesberge) und Johann von der Tinnen (Tynnen), Bürgermeister von Münster; von Seiten Josts sein Vater Junker Bernd, Edelherr zur Lippe, Johann von Staffhorst und Thomas Groppelinck. up sunte Lamberti episcopi unde martiris dage