Der Kanonicus Gregor von St. Peter in Rom beansprucht auf Grund einer päpstlichen Verleihung die Einkünfte einer Präbende des Paderborner Domkapitels, welches dagegen die päpstliche Verleihung insofern für erschlichen erklärte, als es ihn nicht, wie er dem Papste vorgegeben, zum Kanonicus aufgenommen hatte. Zwei Geistliche der Diöcese Paderborn werden daher von den mit der Untersuchung beauftragten päpstlichen Richtern veranlasst, beim Paderborner Domkapitel die nötigen Zeugenerhebungen zu machen.