Der Dechant von Mariengraden zu Köln beauftragt als päpstlicher Kommissar die Pfarrer von Cherz und Melen, den Winand von Weyns und andere benannte Personen dazu anzuhalten, dass sie zehn Tage nach ergangener Mahnung dem Kapitel vom heiligen Adalbert zu Aachen hinsichtlich der von ihnen entfremdeten Zehnten, Zinsen und Renten zu Olne (Olyn) Genugtuung leisten, bei Strafe der Exkommunikation. "Datum anno domini millesiomo trecentesimo septuagesimo sexto, die quarta Mensis Maii"

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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