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Johanna von Saarbrücken, Gräfin von Nassau, Herrin von ('frauw zuo') Merenberg, setzt dem Dekan und Kapitel des Stifts Weilburg 1 Malter Korngülte Weilburger Maß zu Kubach von Blasehorns Gut aus sowie 1/2 Mark Gülte, wovon 3 Schilling auch von Blasehorns Gut zu Kubach und 3 Schilling von Kniben Kelter und Scheuer fallen, die Hengist jetzt hat, unterhalb der Burg gelegen. Die Gülten sollen jährlich der Präsenz zur Jahrzeit des + Hannes, Knechts der Ausstellerin, entrichtet werden, damit man im Stift jährlich dessen Gedächtnis mit Vigilien und Seelmesse begeht. Sie hat die Gülte ausgesetzt für 26 Gulden, die von der Besserung des + Hannes fielen und welche die Ausstellerin für ihre und ihrer Kinder Schuld und Not verwandt hat, nämlich dem Snorre von Löhnberg ('Laneburg') für Schaden und Verlust gegeben hat, die er ihretwegen ('bii unser herschaff') erlitten hat. Die Ablösung ist gegen Zahlung von 26 Gulden gestattet; das Stift soll dafür andere Gülte kaufen, die dann auf der Jahrzeit des Hannes zur Präsenz fallen soll. - Siegel der Ausstellerin.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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