Anspruch auf Rückerstattung verschiedener, bei Mülheim vor den Toren Bonns sowie in Ippendorf und Ückersdorf gelegener Güter (Bongartsgut). Der Appellant gibt an, die Vorfahren seiner Frau Clara Sophia Catharina von Cronenberg hätten sich 1643 vom Bonner Gericht als Gläubiger in die Güter immittieren lassen. Es handele sich dabei um orsbeckische Erbgüter, die damals im Besitz des Freiherrn von der Leyen zu Saffig bzw. der Erben von Burscheid zu Burgbrohl waren. 1697 ließ sich Dr. Fabri vom Grafen Ernst Albrecht von Wartenburg, Propst des Stiftes St. Cassius in Bonn, mit den Gütern belehnen, nachdem er angegeben hatte, die Güter seien ein erloschenes und propsteiliches Mannlehen. Umstritten ist die Qualität der Güter: der Appellant bezeichnet die Investitur als erschlichen, da die Güter z. T. lediglich kurmudspflichtig gewesen seien. Fabri dagegen behauptet, die Güter hätten als Lehen ohne Einverständnis des Lehnsherrn nicht verpfändet werden dürfen. Die Richter der 2. Instanz wiesen die Parteien an die Richter der 1. Instanz zurück, denen von Diepenthal Parteilichkeit für den Hofkanzleidirektor Dr. Fabri vorwirft.
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Anspruch auf Rückerstattung verschiedener, bei Mülheim vor den Toren Bonns sowie in Ippendorf und Ückersdorf gelegener Güter (Bongartsgut). Der Appellant gibt an, die Vorfahren seiner Frau Clara Sophia Catharina von Cronenberg hätten sich 1643 vom Bonner Gericht als Gläubiger in die Güter immittieren lassen. Es handele sich dabei um orsbeckische Erbgüter, die damals im Besitz des Freiherrn von der Leyen zu Saffig bzw. der Erben von Burscheid zu Burgbrohl waren. 1697 ließ sich Dr. Fabri vom Grafen Ernst Albrecht von Wartenburg, Propst des Stiftes St. Cassius in Bonn, mit den Gütern belehnen, nachdem er angegeben hatte, die Güter seien ein erloschenes und propsteiliches Mannlehen. Umstritten ist die Qualität der Güter: der Appellant bezeichnet die Investitur als erschlichen, da die Güter z. T. lediglich kurmudspflichtig gewesen seien. Fabri dagegen behauptet, die Güter hätten als Lehen ohne Einverständnis des Lehnsherrn nicht verpfändet werden dürfen. Die Richter der 2. Instanz wiesen die Parteien an die Richter der 1. Instanz zurück, denen von Diepenthal Parteilichkeit für den Hofkanzleidirektor Dr. Fabri vorwirft.
AA 0627, 1348 - D 388/1061
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 2. Buchstabe D
1701 - 1702 (1697 - 1703)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Wimmar (Wimmer) von Diepenthal zu Stammheim (Hzm. Berg, Amt Porz, Kr. Köln) und Reuschenberg (Hzm. Berg, Amt Miselohe) im Namen seiner minderjährigen Tochter Maria Catharina, (Bekl.), nach Johann Wimmars Tod (5. Mai 1701) Henricus Hohn als Maria Catharinas Vormund; ab 1702 ihr Mann Johannes Caspar von Weyhe Beklagter: Dr. Franz Heinrich Fabri, kurfürstl. köln. Hofrat und Kanzleidirektor, Bonn, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Philipp Pulian 1701 - Subst.: Dr. Johann Ulrich von Gülchen - Für Johann Caspar von Weyhe: Dr. Johann Philipp Pulian 1702 - Subst.: Lic. (Franz Peter) Jung Prokuratoren (Bekl.): Dr. Heinrich Schriels 1701 - Subst.: Lic. Wilhelm Heeser Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Weltliches Hofgericht Bonn 1697 - 2. Kurfürstl. weltl. Hofgericht Köln 1700 - 3. RKG 1701 - 1702 (1697 - 1703) Beweismittel: Vorakten 1. (49 - 100) und 2. Instanz (Bl. 101 - 140) mit Rationes decidendi (138 - 140). Beschreibung: 4 cm, 140 Bl., lose; Q 1 - 16; 5 Beilagen 1702/1703.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:29 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil II: C-D (Bestand)
- 2. Buchstabe D (Gliederung)