Papst Clemens V. an den Abt des Klosters SS. Peter und Paul, den
Thesaurar von SS. Peter und Andreas und Wern-er von Volmarstein
(Volmestene), Domkanoniker in Paderb-orn (Paderburnensis): Äbtissin und
Kapitel des Stiftes Essen haben ihm angezeigt, dass sie nach alter und
erprobter Gewohnheit die Vogtei an geeignete Personen, Kleriker wie Laien,
übertragen und sie ihnen nach Belieben wieder entziehen. Dennoch habe sie
der Erzbischof Heinrich von Köln an der Ausübung dieses Rechtes gehindert.
Er beauftragt die Genannten, diesen Fall zu untersuchen. Datum Vienne 5.
idus mai. pont. n.a. 7.