Bischof Konrad IV. von Regensburg entscheidet im Streit zwischen Abt Eberhard II. von St. Emmeram und dem Grafen Chadeloh, dass die Filialkirche Weihmichl bei der Pfarrei [Unter]Neuhausen bleiben und weiter dem Kloster St. Emmeram angehören soll. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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