Revers des Johann Sigmund Karl und des Philipp Volbert von Thüngen für sich
und als Vormünder des Karl Philipp Friedrich von Thüngen über die ihnen vom Bischof
von Fulda laut seiner im Wortlaut inserierten Urkunde vom selben Tag verliehenen
Lehen: Das Dorf Eckarts und das halbe Schloss Retzstadt mit allen Zugehörungen. Die
Lehen hatte vormals Daniel von Thüngen von seinen Vettern Georg Wolf und Albrecht
von Thüngen zu Zeitlofs gekauft. Sie waren dann über Johann Samuel von Thüngen
aufgrund eines zwischen. seinen Geschwistern geschlossenen Erbvertrages an Johann
Friedrich von Thüngen, dessen Sohn Johann Karl und schließlich an die Beliehenen
gefallen.