Revers des Johann Sigmund Karl und des Philipp Volbert von Thüngen für sich und als Vormünder des Karl Philipp Friedrich von Thüngen über die ihnen vom Bischof von Fulda laut seiner im Wortlaut inserierten Urkunde vom selben Tag verliehenen Lehen: Das Dorf Eckarts und das halbe Schloss Retzstadt mit allen Zugehörungen. Die Lehen hatte vormals Daniel von Thüngen von seinen Vettern Georg Wolf und Albrecht von Thüngen zu Zeitlofs gekauft. Sie waren dann über Johann Samuel von Thüngen aufgrund eines zwischen. seinen Geschwistern geschlossenen Erbvertrages an Johann Friedrich von Thüngen, dessen Sohn Johann Karl und schließlich an die Beliehenen gefallen.

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Staatsarchiv Würzburg
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