Kurfürst Philipp von der Pfalz lässt seine Ober- und Unteramtsleute, Untertanen und ihm Verbundenen zu Bayern [= Oberpfalz] wissen, dass Bischof Lorenz (Laurentz) von Würzburg ihm zu erkennen gegeben hat, dass Christoph (Cristoff) vom Stein gegen ihn und sein Hochstift wider allgemeines Recht, der Goldenen Bulle, der Ordnung des Reichs und Landfriedens eine Fehde angekündigt und Leute des Stifts geschädigt hat und noch schädigt. Daher hat der Bischof den Pfalzgrafen auch aufgrund des gemeinsamen Bündnisses (Einung) ersucht, dass dieser in seinen Gebieten verfüge, dass man mit Recht gegen Christoph vorgehen dürfe. Dies befiehlt der Pfalzgraf hiermit den Angeschriebene. Wenn gegen Christoph von Bischof Lorenz oder seinen Befehlshabern rechtliche Forderungen gestellt werden oder sie das Fürstentum dazu betreten, soll ihnen geholfen und dies gestattet werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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