Kurfürst Philipp von der Pfalz lässt seine Ober- und Unteramtsleute, Untertanen und ihm Verbundenen zu Bayern [= Oberpfalz] wissen, dass Bischof Lorenz (Laurentz) von Würzburg ihm zu erkennen gegeben hat, dass Christoph (Cristoff) vom Stein gegen ihn und sein Hochstift wider allgemeines Recht, der Goldenen Bulle, der Ordnung des Reichs und Landfriedens eine Fehde angekündigt und Leute des Stifts geschädigt hat und noch schädigt. Daher hat der Bischof den Pfalzgrafen auch aufgrund des gemeinsamen Bündnisses (Einung) ersucht, dass dieser in seinen Gebieten verfüge, dass man mit Recht gegen Christoph vorgehen dürfe. Dies befiehlt der Pfalzgraf hiermit den Angeschriebene. Wenn gegen Christoph von Bischof Lorenz oder seinen Befehlshabern rechtliche Forderungen gestellt werden oder sie das Fürstentum dazu betreten, soll ihnen geholfen und dies gestattet werden.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz lässt seine Ober- und Unteramtsleute, Untertanen und ihm Verbundenen zu Bayern [= Oberpfalz] wissen, dass Bischof Lorenz (Laurentz) von Würzburg ihm zu erkennen gegeben hat, dass Christoph (Cristoff) vom Stein gegen ihn und sein Hochstift wider allgemeines Recht, der Goldenen Bulle, der Ordnung des Reichs und Landfriedens eine Fehde angekündigt und Leute des Stifts geschädigt hat und noch schädigt. Daher hat der Bischof den Pfalzgrafen auch aufgrund des gemeinsamen Bündnisses (Einung) ersucht, dass dieser in seinen Gebieten verfüge, dass man mit Recht gegen Christoph vorgehen dürfe. Dies befiehlt der Pfalzgraf hiermit den Angeschriebene. Wenn gegen Christoph von Bischof Lorenz oder seinen Befehlshabern rechtliche Forderungen gestellt werden oder sie das Fürstentum dazu betreten, soll ihnen geholfen und dies gestattet werden.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 819, 443
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1505 Oktober 1 (uff mitwuch nach sant Michels tag)
fol. 430v-431v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Stein, Christoph vom; erw. 1505
Oberpfalz, bayerische Lande des Fürstentums der Pfalz
Würzburg WÜ; Hochstift
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:18 MESZ
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