Klage gegen die unbefugte Appellation des Emond von Blitterswick gen. Passart an den Beklagten. Der Beklagte soll sich der Prozeßführung enthalten und dem Recht seinen ordentlichen Lauf lassen. Zum Hintergrund des Prozesses vgl. RKG 852 (C 124/293), 1204 (C 867/1977), 1205 (C 868/1978), 1207 (C 871/1981) und 1208 (C 872/1982).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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