Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und ihre Erben, verleiht dem Hans Vogel (Fogelhans) und seiner Ehefrau Margarethe den Hof zu Biblis mit 87 Morgen Acker, 28 Mannsmahd Wiesen und Zubehör, so wie es in den Registern verzeichnet steht, zu Erblehen. Dafür sollen die Empfänger jährlich 30 Malter Korn, 115 Malter Hafer und 200 Stück Stroh zinsen und dem Keller nach Heppenheim reichen. Die Empfänger sollen auch das alte Haus und die Scheuer innerhalb von zwei Jahren wiedererrichten, wofür der Aussteller nach Bedarf Bauholz und einen Wagen Heu bereitstellen will. Bei mangelnder Instandhaltung und Bebauung der Güter oder bei Zinsveräumnis sollen die Eigengüter der Empfänger dem Pfalzgrafen pfändbar werden und diese ihm mit 40 Gulden verfallen sein, bis dem Fürsten Genüge geschieht. Bei Hagel, Rheinflut oder ähnlichen Schäden haben die Empfänger den Burggrafen zu Starkenberg oder den Keller zu Heppenheim vor der Ernte darüber zu unterrichten, wobei diese einen Entscheid über einen etwaigen Nachlass des Zinses treffen sollen. Darüber hinaus erneuert der Aussteller dem Hans Vogel die Belehnung mit einem kleinen Zehnt [zu Biblis?], wobei er davon weiterhin den Ölzins an die Kirche (den heilgen) geben soll.