Klage auf Erfüllung des Ehevertrag von 1663 durch die Beklagten. Die Klägerin erhebt Anspruch auf ein Drittel der Patrimonialgüter zu Leibzuchtsrecht, die Hälfte aller in der ersten Ehe ihres verstorbenen Gatten erworbenen Güter zu Leibzucht, alle beweglichen Güter, die Hälfte der während ihrer Ehe erworbenen Güter zu Eigentumsrecht und ein Haus in Köln als Witwensitz. Die Leibzuchtsrechte könnten durch eine Geldzahlung abgekauft und das Haus in Köln durch eine jährliche Rente von 70 Rltr., solange sie im Witwenstand bleibe, abgeleistet werden. Die Beklagten wenden ein, daß ihr Vater unter der Melancholie gelitten und daher wohl nicht mehr über alle Verstandeskräfte verfügt habe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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