Henslin, gen. Schmidlin, zu Oberstenfeld gesessen, verkauft an Agnes von Neuenhaus, Klosterfrau zu Oberstenfeld 10 sh ewige Gült, wie sie in Land und Herrschaft zu Württemberg üblich sind, je 12 h für einen s, für 12 lb h, die er bar erhalten hat. Die Gült ist fällig jährlich auf Martini [November 11]. Als Unterpfand setzt er ein 1 Morgen Wiesen zu Glashausen in dem Oberen Kroppach bei der langen Wiese und an der Herren Präsenzwiese, die nach Beilstein (Bilsten) gehört. Es ist ausbedungen, daß für den Fall, daß die Gült nicht bezahlt wird, daß die Käuferin deswegen das Pfand angreifen darf, bis sie zufriedengestellt ist, wofür er auf Rechtsbehelfe verzichtet. Agnes von Neuenhaus gibt um ihres Seelenheils willen die erkaufte Gült mit allem Zubehör und allen Rechten den 5 Priestern zu Oberstenfeld, nemlich dem Pfarrer und seinem Gesellen, Pfaff Hans auf der Frauenpfründe, dem Pfründner auf der Maria Magdalenen Pfründe und dem Pfarrer zu St. Petersberg unter der Bedingung, daß sie ihre Jahrzeit halten am nächsten Montag vor Martini oder am Montag danach mit Vigilien und Seelmessen. Dafür soll jeder Priester der vorgenannten Pfründen 2 sh erhalten. Sollten sie die Jahrzeit in einem Jahr nicht begehen, soll die Gült den Frauen auf dem Chor verfallen sein, die dann die Jahrzeit begehen sollen, wie andere Jahrzeiten auch. Sie übergibt die Gült mit allen Rechten hiermit den genannten Priestern.