Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des heiligen römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehnsträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen der Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Februar 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch bevollmächtigte Anwälte vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien mit Einwilligung des Erzherzog Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, gütlich verglichen: 1) Da das Spital oder Altvaterhaus zu Sigmaringen in Abgang gekommen und sein Einkommen in Verwirrung geraten ist, soll zur Unterhaltung der armen und alten Bürger und anderen bresthaften Personen ein Spital für 15 oder 20 Personen neuerdings eingerichtet und erbaut werden. Graf und Bürgerschaft haben sich wegen seiner Fundation so verglichen, daß der Graf über die bereits dem Spital zugewiesenen und der Bürgerschaft übergebenen 6.000 Gulden um gen Hedingen angelegte 600 Gulden erhöht und dazu roch innerhalb der nächsten 15 Jahre 700 Gulden gibt. Dafür sollen auf sein Begehren zwei seiner Diener, die nicht Bürger sind, in das Spital aufgenommen werden. Der Graf soll sich mit Bürgermeister und Rat auf einen außerhalb der Stadt gelegenen Bauplatz für das Spital vergleichen. Nach dem Bau erhält der Stadtrat die Administration des Spitals, während der Graf als Obrigkeit sich die Inspektion vorbehält. Hierüber soll auch eine ordentliche Fundation, Instruktion und Spitalordnung erlassen und der oberösterreichischen Regierurg zur Ratifizierung übersandt werden etc. Graf und Stadt erhalten je eine Vertragsurkunde