Abt Bernhard von Oliva transsumiert die Urkunde des Papstes Honorius III. von 1224 Juni 22 (Quia plerumque), in der erneut verboten wird, von den Besitzungen des Deutschen Ordens, die nach dem [Vierten] Laterankonzil erworben worden sind und vom Deutschen Orden eigenhändig oder als Nutznießer bewirtschaftet werden, den Zehnten zu erheben.

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Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
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