Hans von Morstein, Schultheiß zu Hall, bekundet: Vor Gericht klagte Anna Scharf (Scharpff), Tochter des ¿ Bernhard Scharf zu Ummenhofen, gegen Katharina Feierabend, Witwe des Schnee (Snew), Bürger zu Hall, um das Erbrecht an dem Gut zu Ummenhofen, das sie von ihrem Vater und Bruder ererbt habe. Die Beklagte wendete ein, daß das Gut im Städtekrieg verbrannt worden sei, und die Inhaberin, die Mutter der Klägerin, trotz Gültnachlaß nicht wagte, es wieder zu bezimmern, und das Lehen aufgab. Erst als das Gut wieder bezimmert worden sei, sei die Klägerin mit ihrem Anspruch aufgetreten. Als die Klägerin zufügte, sie sei beim Tode ihres Vaters noch ungeboren gewesen, ihre Mutter sei zur Aufgabe des Lehens genötigt worden, die Beklagte habe ihr 2 Gulden angeboten und damit ihren Rechtsanspruch anerkannt, schiebt die Mehrheit der Richter das Urteil an das Hofgericht zu Rottweil; Richter: Endris von Münkheim, Mathis von Rinderbach, Jörg Wunhart (Wonhart), Peter Dürbrech, Klaus Neuffer (Nyffer), Michael Schletz, Jörg von Eltershofen, Burkhard Eberhart, Eberhard Nagel, jung Kaspar Eberhart, Ludwig Seßler.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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