Markgraf Karl von Baden entscheidet zwischen dem Gotteshaus Herrenalb und Burkart Pfau von Rietpur und dessen Sohn Melchior, daß die leibeigenen Leute des Pfau zu Malsch die denselben verweigerte Leibrente fernerhin reichen sollten, jeglicher nach seinem Vermögen und dessen Zunahme, jedoch nicht über 5 Schilling Pfennig.