Rudolf [I.], Herzog von Sachsen[-Wittenberg], übereignet der Burgkapelle in Zahna (Tzanis) näher bestimmte, von Gerhard von Werderthau (Wederden) gestiftete Einkünfte in Mellnsdorf (Melmstorp), Buggendorf (Buggendorp) und Zahna sowie von einem Gehölz beim Küchenholz (Kokenholt). Dafür soll für ihn und seine Nachkommen ein Seelgedächtnis gehalten werden. Im Zusammenhang mit dieser Übereignung werden auch Johann Lubast (Lubaz), früherer Einwohner von Mellnsdorf; Kaltenborn (Kaldenborn), früherer Einwohner von Zahna und Konrad Drogendorp, Vogt [zu Zahna?], genannt, 1. Februar 1356. – Siegel des Ausstellers angekündigt. Daran als Transfix angeheftet: Bischof Dietrich [II.] von Brandenburg bestätigt eine Übereignungsurkunde [des Herzogs Rudolf I. von Sachsen-Wittenberg für die Burgkapelle Zahna von 1356 Febr. 1], behält sich dabei aber seine Rechte und die Rechte des Archidiakons vor. Dagegen nimmt er die Übereignung der näher beschriebenen Einkünfte in Marzahna (Morczane) und Eckmannsdorf (Etbenstorp) [die Gerhard von Werderthau 1354 Juli 8 der Burgkapelle gegeben hatte (vgl. Nr. 3371)] zurück, 3. März 1357. – Keine Siegelankündigung.

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Sächsisches Staatsarchiv
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